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Österreich ist einer Reform der zweiten Säule einen Schritt näher

Es liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der den lange geplanten Generalpensionskassenvertrag und andere Änderungen beinhaltet. Die Vorlage muss aber noch durch das Parlament und einige Details werden noch verhandelt.

Grundidee der Reform ist eine Flexibilisierung bei Wahlmöglichkeiten in der zweiten Säule. So wird es etwa möglich sein, dass Gelder aus den Vorsorgekassen, die eine obligatorische Abfindungssumme (in Österreich: „Abfertigung“) für alle Arbeitnehmer beinhalten, in eine Pensionskassenlösung übertragen können.

Derzeit ist dies nur möglich, wenn bereits eine bestehende Pensionskassenanwartschaft besteht. Mit dem neuen Generalpensionskassenvertrag soll es allen Arbeitnehmenden möglich sein, in der Vorsorgekasse angespartes Geld über eine Pensionskasse verrenten zu lassen.

In den österreichischen Vorsorgekassen liegen derzeit knapp über 23 Mrd. Euro. Die Mehrheit davon könnte in Zukunft in eine Pensionskassenlösung fließen – aber eben nur theoretisch.

„Potenziell können rund 75% des Vermögens in den Vorsorgekassen in eine Pensionskasse übertragen werden – aber es bleibt abzuwarten, wie viele Berechtigte sich für eine Übertragung entscheiden und wie viele sich das Abfertigungsgeld auszahlen lassen“, sagt Gerald Moritz, Geschäftsführer der Moritz Consulting, gegenüber IPE.

Er fügte hinzu, dass die Übertragungen dazu führen würden, eine adäquatere Altersvorsorge zu schaffen. „Die Reform ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ich erwarte weitere Schritte“, so Moritz.

Die Qual der Wahl
Michaela Plank, Geschäftsführerin der Mercer Austria, sagte, dass die Öffnung des Generalpensionskassenvertrags für aktive Berechtigte, und nicht nur jene, die kurz vor der Rente stehen, eine wichtige strukturelle Barriere beseitigt.

„Das könnte mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur breiteren Integration von Pensionskassen in die betriebliche Altersvorsorge bedeuten“, so Plank weiter.

Aber auch Plank gibt zu bedenken, dass abzuwarten bleibt, wie viele Menschen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden. Derzeit wählt die Mehrheit der Berechtigten eine Einmalzahlung der Abfindungsgelder bei Pensionsantritt.

Mit der Reform soll auch mehr Anlageflexibilität für die Vorsorgekassen geschaffen werden, die derzeit einer Kapitalgarantieverpflichung unterliegen. Nun sollen sie die Möglichkeit erhalten, eine zweite Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft zu kreieren, in der Veranlagung ohne Garantien möglich sein soll. Mitglieder könnten in diesen Pool hineinoptieren und mit einer Veranlagungsstrategie ohne Garantien längerfristig potenziell höhere Renditen erzielen.

Details noch offen
Auch andere Stimmen aus der österreichischen Pensionskassenlandschaft sprechen in Zusammenhang mit dem Reformvorschlag von einem „Schritt in die richtige Richtung“, aber viele wollen noch nicht offiziell Stellung nehmen. Denn die Gesetzesvorlage muss erst durchs Parlament.

Im Papier stehen auch Vorschläge, wie steuerfreie Eigenbeiträge – ein weiterer langjähriger Wunsch der Pensionskassenwelt.

Weniger begeistert zeigen sich Pensionskassen-Vertreter über die noch laufenden Verhandlungen zur Flexibilisierung der „Herausnahmemöglichkeiten“ aus Pensionskassen während der Laufzeit.