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„Die Verantwortung lässt sich nicht auslagern — auch wenn das Modell entscheidet“

KI trifft längst Anlageentscheidungen — oder bereitet sie so weit vor, dass der Unterschied zur Entscheidung fließend wird. Was das rechtlich bedeutet, welche Anforderungen für Asset Manager gelten und worauf Anlageausschüsse heute achten müssen, erklärt Ralf Brenner, Rechtsanwalt spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht mit Schwerpunkt Asset Management, im Gespräch mit Frank Schnattinger, Chefredakteur IPE D.A.CH.

Ralf Brenner

IPE D.A.CH: KI trifft zunehmend Anlageentscheidungen. Wird der klassische Fondsmanager dadurch überflüssig — und ist das überhaupt erlaubt?
Brenner: Erlaubt ist es. Sowohl die KI-Verordnung als auch die bestehenden kapitalmarktrechtlichen Regelwerke gehen davon aus, dass menschliche Verantwortung erhalten bleiben muss. Künstliche Intelligenz kann Analysen unterstützen, Informationen strukturieren und Entscheidungsprozesse effizienter machen. Die Verantwortung für Anlageentscheidungen verbleibt jedoch beim Asset Manager und seiner Geschäftsleitung. Gerade im Asset Management ist dies Ausdruck der treuhänderischen Verantwortung gegenüber Anlegern. Wer Anlegergelder verwaltet, kann die Verantwortung für seine Entscheidungen nicht an einen Algorithmus delegieren. Technologie kann Verantwortung unterstützen. Sie kann Verantwortung nicht ersetzen.

IPE D.A.CH: Und wenn ja — in welchem Umfang? Wo zieht die Regulierung die Grenze?
Brenner: Die zentrale Botschaft des europäischen Gesetzgebers lautet: Je größer die Bedeutung eines KI-Systems für Entscheidungen, Risiken oder Anlegerinteressen, desto höher die regulatorischen Anforderungen. Damit verfolgt der Gesetzgeber einen risikobasierten Ansatz. Nicht jede KI wird gleich behandelt. Entscheidend ist, welche Funktion sie erfüllt und welche Auswirkungen von ihr ausgehen können. Mit der KI-Verordnung der Europäischen Union, MiFID II, der AIFM-Richtlinie, dem KAGB, der DSGVO und DORA existiert bereits heute ein engmaschiges Regelwerk, das den Einsatz künstlicher Intelligenz im Finanzsektor erfasst. Für Asset Manager stellt sich daher regelmäßig nicht die Frage, ob Regulierung existiert. Die praktische Herausforderung besteht vielmehr darin, die Vielzahl bestehender Anforderungen sinnvoll miteinander zu verzahnen.

IPE D.A.CH: Viele Marktteilnehmer glauben, KI im Asset Management bewege sich noch in einem regulatorischen Graubereich. Stimmt das?
Brenner: Nein, das Gegenteil ist der Fall. Kaum ein Argument begegnet Investoren häufiger — und es ist schlicht falsch. Mit der KI-Verordnung, MiFID II, der AIFM-Richtlinie, dem KAGB, der DSGVO und DORA existiert bereits heute ein engmaschiges Regelwerk, das den Einsatz künstlicher Intelligenz im Finanzsektor erfasst. Die Vorstellung eines regulatorisch unkontrollierten KI-Einsatzes entspricht daher nicht der Realität. Natürlich entwickelt sich das Regelwerk noch weiter, denn das Thema ist insgesamt noch sehr neu. Aber von einem Graubereich kann keine Rede sein.

IPE D.A.CH: Muss ein Anlageausschuss die Strategie auf Modellebene verstehen, um einer KI-gestützten Strategie zustimmen zu dürfen?
Brenner: Grundsätzlich nein. Auch bei traditionellen Investmentstrategien erwartet niemand, dass ein Gremium jede Bewertungsformel mathematisch herleiten kann. Entscheidend sind Nachvollziehbarkeit, Governance und Risikokontrolle. Dasselbe gilt für KI-gestützte Investmentprozesse. Die Sorgfaltspflicht verlangt nicht das Verständnis jeder technischen Modellkomponente, sondern das Verständnis des Investmentprozesses und seiner Kontrollmechanismen. Die Aufgabe eines Anlageausschusses besteht nicht darin, Software zu entwickeln, neuronale Netze zu programmieren oder mathematische Modelle nachzubauen. Ein Anlageausschuss muss vielmehr beurteilen können: Welche Investmentlogik verfolgt die Strategie? Welche Daten werden genutzt? Welche Risiken bestehen? Welche Kontrollmechanismen existieren? Wer trägt die Verantwortung?

IPE D.A.CH: Der Begriff „Black Box“ fällt häufig. Verlangt die Regulierung volle technische Transparenz?
Brenner: Der Begriff wird häufig verwendet, selten jedoch präzise definiert. Aus regulatorischer Sicht ist nicht entscheidend, ob jede technische Einzelheit eines Modells offengelegt wird. Weder die KI-Verordnung noch die kapitalmarktrechtlichen Regelwerke verlangen die Offenlegung des Quellcodes oder sämtlicher Modellparameter. Gefordert werden vielmehr Nachvollziehbarkeit, Dokumentation, Kontrolle, Verantwortlichkeit, Risikomanagement und Transparenz gegenüber Aufsicht und Investoren. Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Versteht jeder Investor jede Zeile eines Algorithmus? Sondern: Kann nachvollzogen werden, wie das System in den Investmentprozess eingebunden ist, welche Kontrollen bestehen und wer die Verantwortung trägt?

IPE D.A.CH: Was bedeutet „menschliche Aufsicht“ konkret — reicht eine formale Freigabe?
Brenner: Nein. Dabei geht es nicht um symbolische Kontrolle oder formale Freigaben. Die Regulierung verlangt, dass verantwortliche Personen die Ergebnisse eines Systems verstehen, bewerten und bei Bedarf korrigieren oder stoppen können. Für Asset Manager bedeutet dies: klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungswege, Eingriffsmöglichkeiten, Eskalationsmechanismen und laufende Überwachung. Ein professioneller KI-Einsatz setzt darüber hinaus voraus: dokumentierte Freigabeprozesse, definierte Einsatzbereiche, regelmäßige Überwachung, Risikobewertungen, Schulungen der beteiligten Mitarbeiter sowie ein wirksames Incident-Management. Die Qualität der Governance entscheidet letztlich darüber, ob ein KI-System kontrollierbar bleibt — nicht die Komplexität des Algorithmus.

IPE D.A.CH: Viele Asset Manager kaufen KI-Komponenten extern zu — Datenanbieter, Analyseplattformen, Cloud-Lösungen. Ändert das die Verantwortlichkeiten?
Brenner: Hier gilt ein grundlegender aufsichtsrechtlicher Grundsatz: Aufgaben können ausgelagert werden — Verantwortung nicht. Die Nutzung externer Systeme entbindet Asset Manager daher nicht von ihren Pflichten hinsichtlich Kontrolle, Dokumentation, Risikomanagement und Transparenz. Gerade bei komplexen Drittanbieterlösungen wird die Frage der Nachvollziehbarkeit besonders wichtig. Denn auch ausgelagerte Systeme müssen ausreichend verstanden und überwacht werden können.

IPE D.A.CH: Was müssen Anlageausschüsse heute konkret tun — nicht irgendwann, sondern jetzt?
Brenner: Die Debatte konzentriert sich häufig auf die falschen Fragen. Für Investoren ist weniger entscheidend, ob eine Strategie KI nutzt. Entscheidend ist, wie sie genutzt wird. Sinnvolle Fragen sind:
•        Welche Datenquellen werden verwendet?
•        Wie wird die Datenqualität sichergestellt?
•        Welche Rolle spielt die KI im Investmentprozess?
•        Welche Kontrollen bestehen?
•        Wie werden Fehlentwicklungen erkannt?
•        Welche Eingriffsmöglichkeiten gibt es?
•        Wer trägt die Verantwortung?
•        Wie erfolgt die Dokumentation?
•        Wie wird das Modell überwacht?
Wer diese Fragen beantwortet bekommt, verfügt regelmäßig über eine deutlich bessere Entscheidungsgrundlage als durch technische Diskussionen über einzelne Algorithmen.

IPE D.A.CH: Zum Abschluss: Wieviel KI-Kompetenz müssen Investoren heute bereits mitbringen?
Brenner: Die öffentliche Diskussion erweckt gelegentlich den Eindruck, Investoren müssten selbst Experten für Algorithmen, Machine Learning oder neuronale Netze werden, um KI-gestützte Anlagestrategien verantwortungsvoll beurteilen zu können. Tatsächlich verfolgt die europäische Regulierung einen anderen Ansatz. Der Gesetzgeber hat die wesentlichen Pflichten bewusst denjenigen auferlegt, die KI-Systeme entwickeln, betreiben oder im Investmentprozess einsetzen — also den Asset Managern, nicht den Investoren. Investoren werden dadurch nicht von ihrer Sorgfaltspflicht entbunden. Sie müssen weiterhin prüfen, ob eine Anlagestrategie nachvollziehbar ist, ob die Governance-Struktur überzeugt und ob der Anbieter über angemessene Kontrollmechanismen verfügt. Die regulatorischen Anforderungen verlangen jedoch gerade nicht, dass Investoren selbst zu KI-Spezialisten werden oder komplexe Modelle technisch analysieren können. Genau darin liegt einer der wesentlichen Schutzzwecke der europäischen Regulierung der Kapitalanlagen.

Wer tiefer in die unterschiedlichen Formen der KI-Nutzung in der Kapitalanlage eintauchen will — und das sollte angesichts der wachsenden regulatorischen Anforderungen eigentlich jeder institutionelle Investor —, dem empfehle ich den Artikel „KI in den Kapitalanlagen“ im IPE D.A.CH Asset Management Guide 2026. Dort sind die unterschiedlichen Integrationsstufen systematisch aufgearbeitet.

IPE D.A.CH: Herr Brenner, vielen Dank für dieses Gespräch.

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*) Ralf Brenner ist Rechtsanwalt spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht mit Schwerpunkt Asset Management und institutionelle Kapitalanlage. Er berät Asset Manager, Kapitalverwaltungsgesell-schaften und institutionelle Investoren zu regulatorischen Anforderungen, Governance-Strukturen und der rechtlichen Einordnung digitaler Investmentprozesse.