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WTW bAV-Konferenz: Breite Umsetzung der reinen Beitragszusage erst ab 2021 zu erwarten

Eine Umfrage unter bAV-Verantwortlichen im Rahmen der Konferenz zeigte: Der Markt erwartet Sozialpartnermodelle in der Breite erst nach 2021 oder gar nicht.

Die 13. bAV Konferenz von Willis Towers Watson fand am 16. Oktober 2019 statt. (Copyright: Willis Towers Watson)

Die bAV-Community zeigt sich im Hinblick auf die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell sehr verhalten. Erst nach 2021 werde man solche Modelle in der Breite sehen, sagten 51%. Sie werden sich gar nicht in der Breite durchsetzen, meinte sogar ein gutes Drittel (38%). Dies ergab eine Umfrage im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson, die am 16. Oktober in Frankfurt stattfand.

Wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) optimal gestaltet werden kann, war eines der Schwerpunktthemen auf der Konferenz, welche die Unternehmensberatung jährlich für rund 200 bAV-Verantwortliche aus großen und mittelständischen Unternehmen ausrichtet.

„Mitarbeiter wünschen sich vor allem eine sichere Altersversorgung, wie Studien von Willis Towers Watson belegen“, sagte Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.

Dies erkläre auch die Skepsis der Marktteilnehmer: „Sicherheit wird meist mit Garantien assoziiert. Dass hingegen eine bAV ohne Garantien durchaus zielführend sein kann, müssen die Tarifpartner erst einmal vermitteln – und hier scheinen sich die Player im Markt bislang schwer zu tun.“

Zwei Jahre zuvor hatte sich die bAV-Community noch optimistischer bezüglich der reinen Beitragszusage gezeigt. Auf der Willis-Towers-Watson-Konferenz 2017 hatte ein Drittel der Teilnehmer Sozialpartnermodelle in der Breite schon für das Jahr 2019 erwartet; 58% für nach 2019.

Conrads schätzte das Für und Wider der reinen Beitragszusage wie folgt ein: „Einerseits bietet eine reine Beitragszusage gerade im Niedrigzinsumfeld durchaus eine realistische Chance auf ein höheres ergänzendes Alterseinkommen. Andererseits sind hier die erforderlichen Abstimmungen komplexer, da ein Sozialpartnermodell nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern zwischen den Tarifparteien vereinbart werden muss. Auch dies mag für Verzögerungen bis zur Einführung des ersten Modells gesorgt haben.“

Conrads stuft die reine Beitragszusage als eine von mehreren Möglichkeiten ein und betont: „Mit den ‚klassischen‘ Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich weiterhin gute bAV-Modelle umsetzen – wie auch in vielen Unternehmen zu sehen ist.“

Ähnlich äußerte sich Prof. Bernd Raffelhüschen vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Freiburg, der als Key-Note-Sprecher über Demografie und Alterssicherung referierte.

Auch er kritisierte die Komplexität der bAV und ergänzte: „Betriebliche Altersvorsorgevermögen sollten rentierlicher investiert werden dürfen. Sie sind aktuell zu anleihelastig refinanziert, sollten aber stärker in renditestarke Realkapitalinvestitionen angelegt werden.“ Gerade versicherungsförmig durchgeführte betriebliche Versorgungsmodelle seien jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen, in niedrig verzinste Anleihen zu investieren.



Zu staatlich organisierten privaten Altersvorsorgemodellen, wie etwa der aktuell diskutierten Deutschland-Rente oder der Extrarente, äußerte sich die bAV-Community ebenfalls verhalten. Solche Modelle könnten die bAV allenfalls ergänzen (47%), aber nicht ersetzen (48%). Das ergab eine weitere Umfrage im Rahmen der bAV-Konferenz von Willis Towers Watson. Key-Note-Sprecher Raffelhüschen betonte in seinem Vortrag: „Altersvorsorge-Kapital gehört in die bAV oder in die Hände der Einzelpersonen, aber nicht in politische Hände.“

Conrads sprach sich angesichts der Umfrageergebnisse noch einmal für die bAV aus: „Für Mitarbeiter ist die bAV zunehmend nicht nur eine gute, sondern auch eine sehr wertgeschätzte Form der Altersvorsorge. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die bAV als neue reine Beitragszusage oder in den langjährig bewährten Formen angeboten wird. Wichtig ist vielmehr, dass sie passend für das jeweilige Unternehmen und seine Mitarbeiter ausgestaltet wird. Dann entfaltet sie auch für das Unternehmen eine messbare Wirkung mit Blick auf Mitarbeiterbindung und -engagement.“