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SCHWEIZ-UPDATE: BVK, AFIAA, öffentliche Kassen

Der Schweizer Kanton Zürich hat eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, die sich die Vorfälle rund um die Schweizer Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) ansehen soll.

Bei der BVK war es in diesem Frühjahr zu Verhaftungen wegen Korruptionsverdacht gekommen und mittlerweile sind bereits zwei Experten mit der Untersuchung der Vorfälle beauftragt.

Die Einsetzung der PUK solle jedoch gewährleisten, dass die politische Auseinandersetzung mit dem Fall „vollständig und unabhängig“ erfolgt. Die Kommission soll untersuchen, welche Umstände zu den Vorfällen geführt haben oder deren Entstehen begünstigt haben könnten. Außerdem soll sie Lösungsvorschläge unterbreiten, wie solche Vorfälle in Zukunft „verhindert oder zumindest erschwert“ werden können.

AFIAA
Unterdessen wurde bestätigt, dass Thomas Schönbächler, Chef der BVK, nun die Pensionskasse im Stiftungsrat der Anlagestiftung für ausländische Immobilieninvestitionen (AFIAA) vertritt.

Mit einem Anlagevermögen von rund 250 Mio. Schweizer Franken (190 Mio. Euro) ist die BVK die größte Anlegerin in der AFIAA, die derzeit 18 Pensionskassen gehört.

Schönbächler ersetzt Daniel Gloor, den ehemaligen Anlagechef der BVK, der nach seiner Verhaftung wegen Korruptionsverdacht im Juni von seinem Stiftungsratsposten zurückgetreten war. Auch der Anwalt Christoph Burckhardt, der ebenfalls von der BVK als Vertreter in den Rat entsandt worden war, wird sein Amt per Ende September zurücklegen. Das bestätigte Hans Brauwers, Geschäftsführer der AFIAA.

Öffentlich-rechtliche Kassen

Betreffend die Ausfinanzierungen der öffentlich-rechtlichen Kassen in der Schweiz haben beide Parlamentskammern nun endgültig einem Gesetz zugestimmt, das alle Kantone und Gemeinden verpflichtet, ihre öffentlichen Kassen innerhalb der nächsten 40 Jahre zu 80% auszufinanzieren. Diese dürfen dann nicht mehr unter dieses Level zu fallen.

Im Durchschnitt sind die öffentlich-rechtlichen Kassen in der Schweiz zu rund 90% ausfinanziert, wobei die Spanne bis hinunter auf 70% reicht. Dies auf Grund von bestehenden Staatsgarantien oder der Annahme, dass die Mitgliederstruktur einer öffentlichen Kasse viel weniger Fluktuationen ausgesetzt ist als jene privater Kassen.

Das Gesetz ist ein Kompromiss zu einem früheren Vorschlag der Regierung, der eine vollständige Ausfinanzierung der Kassen innerhalb der nächsten 30 Jahre vorgesehen hätte.

Während der finalen Debatte im Parlament zitierte ein Parlamentarier Zahlen, wonach die 80%ige Ausfinanzierung die Kantone und Gemeinden über die nächsten Jahrzehnte 43 Mrd. Schweizer Franken kosten wird.