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SCHWEIZ: Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen werden stärker, aber manche verlieren den kollektiven Gedanken

Individualisierung der Rentenpläne hilft, den gesetzlichen Reformstau zu umgehen – aber das geht nur in Pensionskassen, die es sich leisten können, berichtet Barbara Ottawa aus Zürich.

Das übergreifende Thema der diesjährigen „Fachmesse 2. Säule”, der traditionellen Branchenveranstaltung der Zweiten Säule in der Schweiz, war: Wie können sich Schweizer Pensionskassen weiterentwickeln, ohne auf gesetzliche Reformen warten zu müssen. Nachdem ein weiterer Reformversuch des BVG, des Gesetzes über die betriebliche Vorsorge in der Schweiz, im März an einer Volksabstimmung gescheitert ist, haben sich bestehende Trends in der 2. Säule verstärkt.

Jene Schweizer Pensionskassen, in die Arbeitgeber mehr als das gesetzliche Minimum einzahlen, sogenannte überobligatorische Kassen, senken den Umwandlungssatz weiter. Dieser bestimmt, wie hoch die Rente ist, die aus dem angesparten Kapital in der Rentenphase ausgezahlt wird. Durch die Senkung unter das gesetzliche Minimum können überobligatorische Kassen sicherstellen, dass das angesparte Kapital länger für eine Auszahlung reicht und dass keine Gelder von aktiven Mitgliedern auf die Rentner umverteilt werden müssen.

Ein weiterer Trend ist, dass sich kleinere Pensionskassen zunehmend Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen anschließen, weil die Belastung durch regulatorische und demographische Anforderungen zu hoch wird. Die Zahl der Pensionskassen hat seit den 1990ern von über 4.000 auf nur mehr knapp über 1.300 abgenommen – Tendenz weiter fallend. Laut den jüngsten Zahlen sind bereits fast drei Viertel der Versicherten in einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung.

Von der Pensionskasse zur Sparkasse
Für Thomas Schönbächler, Leiter der BVK Pensionskasse, die derzeit rund 43 Mrd. Schweizer Franken (rund 46 Mrd. Euro) verwaltet, sollte der Name „Pensionskasse” durch „Sparkasse” ersetzt werden. Er argumentierte, dass die Menschen typischerweise viel länger in die Kasse zum Sparen einzahlen, als sie eine Auszahlung erhalten. Seine Gemeinschaftseinrichtung will auch Versicherte darauf hinweisen, dass sie ihre Sparpläne, inklusive der Auszahlungsphase, individualisieren können. Unter den Wahlmöglichkeiten sind, je nach dem was mit dem Arbeitgeber ausgemacht ist, freiwillige Zusatzzahlungen, höhere Rentenauszahlungen kurz nach Rentenantritt, die im späteren Leben abnehmen, oder auch eine garantierte Auszahlung von angespartem Kapital an Angehörige im Todesfall.

Die zunehmende Individualisierung der Rentenpläne, die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen helfen kann neue Mitglieder zu gewinnen, ist für Eliane Albisser problematisch, Sie ist Leiterin des PK-Netz, einer Vereinigung von Arbeitnehmervertretern in den Stiftungsräten der Pensionskassen. „Der kollektive Gedanke geht verloren”, sagt sie und betont, dass die 2. Säule als kollektives System aufgesetzt wurde und nicht als individueller Sparplan. Außerdem seien einige Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nur auf der Suche nach neuen Pensionskassen als Mitglieder, die wenig Rentner und viele aktive Versicherte haben.

Mehr Wahlfreiheiten für die Versicherten sollen auch gegen die steigende Welle an Einmalauszahlungen zu Rentenantritt helfen. Mehr und mehr Menschen wählen diese Option anstelle einer Rentenauszahlung, weil gesetzlich in der Schweiz keine Auszahlung in gestaffelten Teilbeträgen möglich ist. Um hier eine Alternative zu bieten, richten überobligatorische Kassen Wahlmöglichkeiten ein, wie die BVK mit einer höheren Anfangsrente.

Allerdings haben jene rund 10% der Pensionskassen, in die Arbeitgeber nur das obligatorische Minimum einzahlen, sogenannte „BVK-nahe”-Kassen, keine Möglichkeit Wahlmöglichkeiten zu bieten bzw. den Umwandlungssatz zu senken. „Ich sorge mich um diese Kassen”, sagte Laetitia Raboud, Direktorin der Oberaufsichtskommission (OAK) der Zweiten Säule, gegenüber IPE D.A.CH. „Für diese Kassen ist es tatsächlich besser, wenn Menschen die Kapitalauszahlung wählen” und nicht erwarten, eine lebenslange Rente ausbezahlt zu bekommen.