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Schweiz: OAK bestätigt Katalog von Minimum-Risikostandards

Pensionskassen fürchten Zusatzkosten und Mehraufwand, die zu stärkerer Konsolidierung führen könnten.

„In den nächsten Monaten“ wird die Schweizer Oberaufsichtskommission (OAK) über einen Katalog von Minimum-Risikostandards entscheiden, der von allen Pensionskassen frühestens ab dem nächsten Jahr anzuwenden sein wird. Das bestätigte André Tapernoux, Leiter Risikomanagement bei der OAK, bei der jährlichen Konferenz der Aufsichtsbehörde des Kantons Zürich, der BVS.

Gemeinsam mit den regionalen Aufsichtsbehörden, Pensionskassenvertreten und Branchenexperten war im vergangenen Jahr der Vorschlag der Einführung eines einheitlichen Katalogs mit Minimum-Risikostandards diskutiert.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Einer der Haupt-Lobbyisten ist BVS-Direktor Roger Tischhauser, der argumentiert, dass Aufsichtsbehörden Standards brauchen, gegen die sie die Pensionskassen messen können.

Bei der Konferenz in Zürich stimmte Tapernoux zu und sagte, dass die regionalen Aufsichtsbehörden „verlässliche individuelle Zahlen“ für jede Pensionskasse brauchen.

Er fügte hinzu, dass die OAK daher überzeugt sei, dass es „sinnvoll ist“, manche Kennzahlen verpflichtend zu machen.

Tapernoux sagte gegenüber unserer Redaktion, es sei noch nicht entschieden worden, welche Parameter in den neuen Katalog aufgenommen werde. Aber er erläuterte, dass sie aus einem bestehenden Katalog von Richtlinien entnommen werden, der von der Schweizer Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) herausgegeben wurde.

In diesen Richtlinien (FRP 5) hat die SKPE auch einen „Werkzeugkasten“ inkludiert, der zur Berechnung von Risikofaktoren betreffend die finanzielle Sicherheit der Pensionskasse, das Sanierungspotential, regulatorische Anforderungen und laufende Finanzierung dient.

Unter den vorgeschlagenen Berechnungen befinden sich Änderungen im Deckungsgrad, ausgelöst durch zusätzliche Beiträge im Zuge von Sanierungen und z.B. eine umfassendere Betrachtung der erwartenden Renditen in Bezug auf die Verpflichtungen.

Aus seiner eigenen Erfahrung als Geschäftsführer der Credit Suisse Pensionskasse berichtete Martin Wagner den Konferenzteilnehmern, dass der Versuch, den Deckungsgrad um einen Prozentpunkt zu erhöhen, eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 700 Basispunkte bedeutet.

In seine Rolle als Präsident der SKPE fügte Wagner hinzu, dass die FRP 5-Richtlinien Pensionskassen helfen, mögliche Szenarien zu berechnen, bevor sie auf diese reagieren.

Bei der OAK betonte Tapernoux, dass Pensionskassen „nur jene Zahlen berechnen werden müssen, die für sie relevant sind“.

Er fügte hinzu, dass der Aufsicht der zusätzliche Aufwand und die Mehrkosten bewusst seien, betonte aber, dass man sinnvolle Lösungen für kleinere Pensionskassen diskutieren werde.

Wagner hielt fest, dass einige nicht-hauptberufliche Stiftungsräte in Pensionskassen „Richtlinien brauchen, um ihnen zu helfen“ und in seinen Augen sind verpflichtende Kennzahlen kein Korsett, sondern eine Hilfe.

Er erläuterte, dass die FRP 5-Richtlien mit Kennzahlen aufgesetzt wurden, „die jeder Experte und ohne viel Mehrkosten berechnen kann“.

Aus dem Publikum kam Kritik, dass die neuen Vorschriften die Konsolidierung in der zweiten Säule in der Schweiz rascher voranschreiten lassen werden. Aber Tapernoux betonte, dass es „nicht die Absicht der OAK sei, durch die Einführung der Risikoparameter diesen Prozess zu beschleunigen“.