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IntReal zu InvStRefG: „Einfacher wird es nicht“

Die Spezialfonds-Besteuerung bleibt fast unverändert. Neue Hürden gibt es dagegen für geschlossene Fonds.

Der Regierungsentwurf zum Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), der vergangenen Mittwoch präsentiert wurde, hat „zum Glück nicht viele Änderungen für Spezialfonds gebracht“, erläuterte Michael Schneider, Geschäftsführer bei der IntReal, gegenüber unserer Redaktion.

„Aber wir haben mehr Verwaltungsaufwand, weil sich einige Berechnungen und Steuererhebungen vom Finanzministerium auf die KVGs verlagert haben.“

Dennoch sieht Schneider bei Institutionellen wenig Grund zur wirklichen Unzufriedenheit. Private Anleger hingegen könnten bei dem aktuellen Vorschlag „bei der Investition in Publikumsfonds definitiv bestraft werden“.

Das BMF habe mit dem Entwurf „ein Problem gelöst und europäische Steuersanktionen abgewendet, aber vereinfacht wurde nichts, obwohl das das eigentliche Ziel war“.

„Nicht ganz glücklich“ ist Schneider auch mit den neuen Bestimmungen bezüglich geschlossenen Fonds, die nun ebenfalls umsatzsteuerfrei verwaltet werden können.

Das Problem für Anbieter sei, dass viele Leistungen, die vom Kunden zugekauft werden steuerfrei sind, weil viele Fonds abzugsfähig sind. „Die Umsatzsteuer war damit ein Durchlaufposten aber jetzt dürfen wir viele Leistungen nur steuerfrei anbieten, wir kaufen allerdings steuerpflichtige Leistungen ein,“ erläutert Schneider.

„Der so entstehende Umsatzsteuerschaden könnte sich auf die Gebührenstruktur auswirken“.

Insgesamt seien jedoch deutsche Vehikel zur Immobilienveranlagung, wie etwa der offene Immobilien-Spezialfonds, weiterhin „so attraktiv, dass die neue Gesetzgebung und der Verwaltungsmehraufwand in der Investorenentscheidung nicht maßgebend sein werden“, zeigte sich Schneider abschließend überzeugt.