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Landgericht Frankfurt erklärt Mietpreisbremse für ungültig

Das Land Hessen habe die neue Verordnung nicht ausreichend und rechtzeitig begründet, so das Urteil.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die „’Mietpreisbremse’ in Hessen unwirksam ist“, so eine Aussendung des Gerichts.

Die Entscheidung fiel in Zusammenhang mit einer eingebrachten Klage zur Begrenzung der Miete in einem Stadtteil von Frankfurt, der „nach der Hessischen Mietbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 einen angespannten Wohnungsmarkt hat”.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Verordnung „nicht ordnungsgemäß begründet worden sei und „daher unwirksam“.

„Der Hessische Landesgesetzgeber habe die Verordnung deswegen nicht richtig begründet, weil er zum Zeitpunkt ihres Erlasses nur einen Begründungsentwurf vorgelegt habe“, so das Landgericht. Die tatsächliche Begründung sei erst im Lauf des Jahres 2017 erfolgt.

Diese Entscheidung führte auch zu einer Abänderung des Urteils vom September 2017 in dem das Amtsgericht Frankfurt a.M. die Mietpreisbremse als wirksam erklärt hatte. „Die für Mietsachen zuständige Berufungskammer des Landgerichts Frankfurt hat dieses Urteil heute abgeändert (Aktenzeichen: 2-11 S 183/17)“, bestätigte das Landgericht.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig. „Die Kammer des Landgerichts hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen“, betonte das Landgericht in seiner Mitteilung.

Die sogenannte Mietpreisbremse, die 2015 als § 556d Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, ist vor allem unter Immobilieninvestoren bislang auf heftige Kritik gestoßen.

Zuletzt hatte der Zentrale Immobilienausschuss in seinem „Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft 2018“ die negativen Auswirkungen dargestellt:

„Die Mietpreisbremse etwa verunsicherte Anleger – private wie auch professionelle“, schrieb ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner in seinem Vorwort.

In einem Interview mit IPE Institutional Investment hatte auch Frank Wojtalewicz, Geschäftsführender Gesellschafter bei Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.) ähnliche Bedenken angebracht: „Die Mietpreisbremse hat Investoren verscheucht.“