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Gastbeitrag: Wie Service-KVG und Verwahrstelle Private Equity-Fonds stärken können

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen wächst das Interesse an Private Equity. Doch sind PE-Fonds ab einer gewissen Größe mit hohen regulatorischen Anforderungen konfrontiert. Die Zusammenarbeit mit einer geeigneten Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der richtigen Verwahrstelle bringt viele Vorteile.

Robert Guzialowski

Ludger Wibbeke

Auf der Suche nach ertragsstarken Investmentalternativen in einem Umfeld mit historisch niedrigen Zinsen und Renditen entdecken immer mehr institutionelle Investoren Private Equity (PE). Weltweit fließen in den Beteiligungsmarkt, der unter anderem mittelständische Minderheitsbeteiligungen und Wachstumsfinanzierungen sowie Buy-Outs umfasst, Rekordvolumina. Zwar hat die Corona-Pandemie den jahrelangen Höhenflug dieser Branche etwas gebremst, allerdings nur für kurze Zeit, wie sich auch am deutschen Markt zeigt. Während das in PE eingeworbene Kapital laut dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften im gesamten Jahr 2016 etwas über 3 Mrd. Euro betrug, waren es allein im ersten Halbjahr 2021 schon 3,3 Mrd. Euro.

Das steigende Interesse hat gute Gründe. So bietet PE Renditeerwartungen, die häufig über den Erträgen traditioneller Aktienanlagen liegen. Laut einer historischen Analyse von Invest Europe und Cambridge Associates erzielten Buy-Out-Fonds aus Europa eine durchschnittliche Rendite von 15,1% pro Jahr. Dazu kommt: Die Transaktionen von Beteiligungsgesellschaften sind in der Regel auf längere Anlagehorizonte ausgerichtet. Dies und die eingeschränkte Handelbarkeit von PE-Fonds lassen Risikokennzahlen wie die Volatilität in dieser Anlageklasse weniger relevant erscheinen.

Allerdings ist das derzeitige Wachstum für viele deutsche PE-Fonds nicht ganz unproblematisch. Aufgrund der enormen Zuflüsse überschreiten immer mehr registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften die Grenze von 500 Mio. Euro bei den Assets under Management. Und ab dieser Summe brauchen die „nur“ registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eine Voll-Lizenzierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Doch ist es gerade für kleine bis mittelgroße PE-Manager oft nicht leicht, die zum Teil sehr komplexen Regelungen des KAGB umzusetzen. Das erforderliche Wissen in diesem Bereich zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten ist zeit- und kostenintensiv. Dadurch sind Ressourcen gebunden, die für das Asset Management zur Verfügung stehen sollten. Das gilt umso mehr in disruptiven Zeiten, in denen strukturelle Entwicklungen wie die Digitalisierung oder das Thema Nachhaltigkeit durch die Corona-Krise eine Beschleunigung erfahren haben. Der Fokus auf Kernkompetenzen wie Asset Management und Vertrieb wird für PE-Manager dadurch zu einem zunehmend wichtigen Erfolgsfaktor.

Eine Lösung bietet aber eine Partnerschaft mit einer erfahrenen und geeigneten Service-KVG und Verwahrstelle. Das beginnt schon bei der Beantragung der Fonds-Zulassung, die an strenge Bedingungen geknüpft ist und in manchen Fällen einen Zeitraum von neun bis zwölf Monaten in Anspruch nehmen kann. Hier kann eine Service-KVG sämtliche administrativen Aufgaben, die im Zusammenhang mit den regulatorischen Anforderungen sowie der Abstimmung mit der Wertpapieraufsicht BaFin stehen, übernehmen. Nach der Zulassung treten die Vorschriften des KAGB in Kraft. Dies betrifft beispielsweise die strikte Trennung zwischen Risiko- und Portfoliomanagement, zusätzliche Reporting-Pflichten oder die Prüfung der Jahresabschlüsse.

Eine Service-KVG mit entsprechender Expertise kann in den Bereichen Risikomanagement, Fondsbuchhaltung oder regulatorisches Reporting an die zuständigen Aufsichtsbehörden auf bewährte Prozesse zurückgreifen, die von erfahrenen Teams umgesetzt werden. Sie bietet durch ihre Erfahrung und den breiten Marktüberblick bei vielen Prozessen und Leistungen den Zugriff auf die Best-Practices aus dem Markt und kann als Sparringspartner für den Vertrieb des Asset Managers auftreten.

Indem sich PE-Manager an eine bereits zugelassene Service-KVG oder an einen Alternative Investment Fund Manager (AIFM) anbinden, sind sie sofort handlungsfähig. Zudem ergibt sich daraus der Vorteil, dass der vollregulierte Fondsmanager bereits über Erfahrung verfügt und die PE-Häuser durch sämtliche Details des jeweiligen Aufsichtsrechts führen kann. Die Skaleneffekte, die sich daraus ergeben, können dem Asset-Manager einerseits eine höhere Qualität im Bereich der regulatorischen Anforderungen sichern und andererseits dabei helfen, die Kosten zu senken. Und schließlich kann die Zusammenarbeit mit einer Service-KVG zu einer zum Teil deutlich höheren Geschwindigkeit bei der Fondsauflegung führen.

Auf die Expertise der Verwahrstelle achten
Ebenso wichtig ist die Wahl der richtigen Verwahrstelle. Im Mittelpunkt steht hier zunächst die Aufgabe, für ein Höchstmaß an Investorenschutz und Transparenz zu sorgen. In diesem Zusammenhang kommt der Verwahrstelle beispielsweise die Aufgabe zu, die Einhaltung der Anlagebedingungen im Rahmen von Unternehmensbeteiligungen zu prüfen und den nachfolgenden Eigentumserwerb zu verifizieren. Die Eigentümerstellung des Private Equity-AIFs an den Portfoliofirmen wird bei einem Direktfonds anhand einschlägiger Unterlagen wie Registerauszüge, Gutachten und sonstigen Unterlagen festgestellt, wobei diese Dokumente in ihren Inhalten je nach der vorliegenden rechtlichen Gesellschaftsform variieren. Bei einem PE-Dachfonds wiederum fällt es in den Aufgabenbereich der Verwahrstelle, den wirksamen Beitritt zu einem in- oder ausländischen Zielfonds zu beurteilen.

Dies verdeutlicht, dass eine ausgewiesene Expertise und Erfahrung der Verwahrstelle mit PE und den spezifischen Strukturen und Prozessen dieser Anlageklasse unabdingbar sind. Dies kann beispielsweise den Vorteil haben, dass eine Verwahrstelle bei Transaktionen ein schnelles Tempo mitgehen und ihre Prüfung kurzfristig abschließen kann. Erfahrene Verwahrstellen stehen zudem frühzeitig für einen Austausch hinsichtlich der Transaktionsvorhaben zur Verfügung und können PE-Manager durch ihre investmentrechtliche Expertise gezielt unterstützen. So lässt sich die Effizienz erhöhen, wenn bereits im Vorfeld der bestehende Investmentprozess Schritt für Schritt zwischen den involvierten Parteien im Detail abgestimmt wird und die Schnittstellen zur Übertragung der benötigten Dokumente optimiert werden. Die richtige Verwahrstelle kann also auch deshalb für PE-Player von großer Bedeutung sein, weil sie – ohne das laufende Geschäft des AIFs nachteilig zu verzögern – eine zusätzliche Qualitätskontrolle darstellt.

PE-Markt: Neue Herausforderungen, neue Chancen
Aufgrund eines veränderten Marktes und der dadurch bedingten zahlreichen neuen Prozesse ist es für PE-Manager von Vorteil, auf regulatorischer Ebene mit erfahrenen und bewährten Dienstleistern zusammenzuarbeiten. Das gilt umso mehr, da sich der Markt sehr dynamisch weiterentwickelt und neue Herausforderungen dazu kommen. So sind im kommenden Jahr nicht nur Nachholeffekte von Seiten der Investoren zu erwarten, sondern auch der im Fondsstandortgesetz zum Ausdruck kommende politische Wille, den Beteiligungsmarkt zu stärken, dürften hier eine wichtige Rolle spielen.

Und nicht zuletzt ist das Thema Nachhaltigkeit zu nennen, das in Zeiten des Klimawandels und von Ressourcenknappheit zunehmend an Bedeutung gewinnt. So spielen ESG-Faktoren in der Due-Diligence-Phase bei Firmenkäufen eine immer wichtigere Rolle, und das nicht nur aus regulatorischen oder Reputationsgründen. Denn Firmen mit einem guten ESG-Profil können am Markt höhere Bewertungen erreichen.

Ohne Frage bietet das aktuelle Umfeld im PE-Bereich zahlreiche Herausforderungen, aber auch viele Chancen. Um die Chance zu nutzen, müssen PE-Manager ihre ganze Aufmerksamkeit auf das Fondsmanagement und den Vertrieb richten. Aus diesem Grund sollten sie administrative Aufgaben erfahrenen Partnern anvertrauen, wie einer Service-KVG und einer Verwahrstelle.

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*) Robert Guzialowski, Head of Relationship Management Real Assets Deutschland, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, und Ludger Wibbeke, Geschäftsführer für das Real-Assets-Geschäft der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH