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Externe Bewerter für Immobilien und Immobiliengesellschaften - BaFin Rundschreiben 07/2015 in der Überarbeitung

Stellungnahmen sind bis 18. Dezember 2018 möglich.

Bafin-Gebäude in Frankfurt

Mit dem Rundschreiben legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern offen.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an externe Bewerter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch werden beschrieben.

Durch die Überarbeitung des Rundschreibens wird zudem ein Anzeigeschreiben zur effektiveren Durchführung der Bestellung von externen Bewertern zur Verfügung gestellt.

Zugleich, so die BaFin, diene die Überarbeitung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen.

Der Entwurf löst das Rundschreiben vom 29. Juli 2015 – mit Stand 1. September 2015 – ab.

Die BaFin bietet Gelegenheit, zum Entwurf bis zum Ablauf des 18. Dezember 2018 per E-Mail Stellung zu nehmen. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der <link https: www.bafin.de shareddocs veroeffentlichungen de konsultation>BaFin-Seite.