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IVD skeptisch zu Regierungsplänen, begrüßt Sonder-Afa

Mögliche Verteuerung von Grundstücken durch Regierungspläne.

Die nun vorgestellten Regierungspläne zur „Nachhaltigen Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wurden vom Präsidenten des Immobilienverbandes IVD, Michael Schick, kritisiert.

Vor allem die „Fokussierung auf die Wünsche der Kommunen“ könne zu höheren Grundstückskosten führen.

„Die Vorschläge dienen aus unserer Sicht nicht der Beschleunigung und Verbilligung des Wohnungsbaus, sondern verteuern diesen teilweise sogar“, so Schick in einer Pressemitteilung.

Die Kommunen würden durch die Regierungspläne „weitere Möglichkeiten zur Regulierung des Grundstücksmarktes“ erhalten.

„Aber nur mit Instrumenten der Marktwirtschaft lässt sich die Wohnungsknappheit beheben. Diese Berücksichtigung fand leider nicht statt“, betonte Schick.

Dafür brauche es vor allem ein größeres Angebot an bebaubaren Grundstücken, das durch „finanzielle Anreize“ an die Kommunen geschaffen werden sollte.

„Auch sollte man das jahrzehntelang gültige Dogma durchbrechen, dass da lautet: ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘. Wir müssen jetzt wieder zulassen, dass Städte auch wachsen können“, so Schick weiter.

Begrüßt wurde vom IVD jedoch die „überraschende“ Zustimmung des Bundesrates zu den „Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau“. Der Bundestag hatte die Neuregelung schon im Dezember verabschiedet.

Schick fand deutliche Worte: „Besser spät als nie. Die monatelange Hängepartie hat endlich ein Ende und die Vernunft hat gesiegt. Die Politik zeigt mit der Zustimmung im Bundesrat heute, dass es ihr wichtig ist, den Wohnungsneubau anzuschieben. Der IVD begrüßt das ausdrücklich.“

Aber er betonte auch in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit von neuem Bauland: „Damit die Sonder-Afa sinnvoll genutzt werden kann, muss dort, wo der Mietwohnungsbau dringend gebraucht wird, das nötige Bauland zur Verfügung gestellt werden. Die Sonder-Afa alleine reicht nicht aus.“

Unterdessen könnte in Berlin eine weitere vom IVD kritisierte Maßnahme der Wohnungspolitik fallen: Laut einem Gutachten, das diverse Medien zitieren, könnte der Mietendeckel, den Berlin einführen will, verfassungswidrig sein. Der Berliner Senat arbeitet gerade an einem Vorschlag, wonach Wohnungsmieten in der Stadt fünf Jahre lang – mit Ausnahmen – nicht angehoben werden dürfen. Laut den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages könne aber das Bundesrecht, das bereits zu Mietpreiserhöhungen besteht, nicht durch Landesrecht ersetzt werden.