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Golding: EU-Regulierung zu Nachhaltigkeitsfonds „noch nicht 100% gefestigt“

Dr. Andreas Nilsson, Head of Impact von Golding Capital, im Gespräch mit IPE DACH über den Artikel-9-Klassifizierungsprozess, Datensammlungen und die nötige Flexibilität.

Dr. Andreas Nilsson

„Ich glaube nicht, dass das 100% gefestigt ist“, sagt Nilsson mit Verweis auf derzeitige Konsultationen auf EU-Ebene die Nachhaltigkeitsmarker „Artikel 6, 8 & 9“ in Labels umzuwandeln. „Wir sind da flexibel“, zeigt sich der Manager überzeugt.

Außerdem könnte sich Nilsson vorstellen, dass Gesetzgeber in Zukunft Werkzeuge wie etwa die Kapitalhinterlegungsquote nutzen. Eigenmittelanforderungen für Artikel 9 oder Impact Investments könnten dabei niedriger als für andere Investments festgelegt werden. „Dadurch könnten nachhaltige Investmentansätze ohne Kosten vom Staat belohnt werden“, so Nilsson.

Unterdessen bestätigt er den Trend, dass immer mehr institutionelle Investoren sich freiwillig Ziele setzen, wie viel Prozent des Portfolios in Artikel-9-Fonds, also der höchsten Nachhaltigkeitsstufe nach EU-Standards, investiert werden sollen. Über die vergangenen Jahre habe er dabei „mit Sorge“ beobachtet, wenn institutionelle Investoren sich dabei zu sehr auf dieses Label konzentriert haben und darüber die globale Diversifikation zu kurz kam.

Nach EU-Gesetz können internationale Fonds sich zwar als Artikel-9-Fonds ausweisen lassen, die Manager müssen dazu aber neben Reporting-Hürden auch diverse Zulassungsschritte überwinden. „Es gibt sehr viele internationale Manager, die sagen, dass sich das bei der derzeitigen Nachfrage nach ihren Fonds aus Europa nicht auszahlt,“ bestätigt Nilsson.

Deshalb hat sich Golding Capital über die vergangenen Monate damit beschäftigt, wie man das Problem des Trade-Off zwischen Artikel-9-Fonds und Diversifikation lösen kann.

Für einen knapp 200 Mio. Euro Dachfonds zum Thema Klimatechnologie hat der Asset Manager deshalb angefangen, die nötigen Informationen und Daten für eine Artikel-9-Zertifizierung von ihren Zielfonds einzuholen, sei es aus den USA, UK oder Indien. „Wenn wir mit dem Monitoring und Aggregieren von Daten fertig sind, besteht für den deutschen institutionellen Endinvestor kein Unterschied zu anderen Artikel-9-Fonds“, so Nilsson weiter.

Er bestätigt auch, dass viele internationale Anbieter die zusätzlichen Daten gerne zur Verfügung stellen, weil es auch „im Einklang mit ihren Überzeugungen“ stehe, sie derzeit allerdings „keinen Bedarf“ für eine eigene Registrierung auf EU-Ebene sehen.

Gerade im Emerging-Market-Bereich sei die Datenaggregierung weniger problematisch als manche denken. Nilsson verweist in diesem Zusammenhang auf die langjährige Zusammenarbeit der Zielfondsmanager dieser Länder mit internationalen Institutionen wie zum Beispiel dem International Finance Corporation (ein Teil der Weltbank) und die KfW, für die weitaus komplexere Datensammlungen zu liefern seien.

Auch die von Golding Capital für Zielfondsmanager angebotenen Workshops zu der Thematik würden sehr gut angenommen, so der Head of Impact.

Insgesamt sieht Nilsson die EU-Regulatorik in Sachen Nachhaltigkeit als eine „Art Guidance, der institutionellen Investoren einen Rahmen bietet“, um das Investmentthema einzuordnen.

Weil sich jeder institutionelle Investor dem Thema etwas anders annähere, sei es für Fondsanbieter wichtig, hier flexibel anpassbare Lösungen zu bieten, bzw. auf Kundenwünsche eingehen zu können, so Nilsson abschließend.