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Kommentar der Woche: VVG – oh weh?

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) könnte in der Tat die Aktienquoten der Versicherer stark beeinflussen.

„Versicherer könnten keine nennenswerten Aktienpositionen mehr halten“, warnte jüngst Bernhard Schareck, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Vorstand der W&W-Gruppe. Ganz unrecht hat er mit diese Aussage nicht, sollte der Entwurf des Bundesjustizministeriums für das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Wirklichkeit werden.

Dem Entwurf nach müssen die Versicherer ihren Kunden die Hälfte aller stillen Reserven innerhalb zweier Jahre definitiv gutschreiben. Ein Unding, wie Schareck bemerkt. Schließlich widerspräche eine Umsetzung einer klaren Empfehlung vieler Börsianer, die lautet: Gewinne laufen lassen, Verluste begrenzen. Müssten die Kurgewinne an die Versicherten gleich weitergegeben werden, so müssten gut im Trend liegende Positionen schnell wieder verkauft werden, trotz Aufwärtstrend in der Aktien oder auch im Gesamtmarkt.

Es mag durchaus auch gute Gründe für die Novellierung des VVG geben. Doch Anlegern durch die Vorgabe stille Reserven schnell gutzuschreiben die Chance zu nehmen, überhaupt im nennenswerten Umfang zu erzielen, sollte nicht unbedingt dazu gehören.

Der Kommentar der Woche spiegelt die persönliche Meinung von Frank Schnattinger, Chefredakteur von Institutional Investment, wieder. Er erscheint jeweils Online, auf <link http: www.institutional-investment.de>www.institutional-investment.de. Gerne würden wir Ihre Meinung dazu erfahren. Schreiben Sie an <link>

f.schnattinger(at)institutional-investment.de

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