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Das „Ende“ zweier Pensionskassen

Die BaFin untersagt der Kölner Pensionskasse sowie der Pensionskasse der Caritas den Betrieb. Beide werden nun abgewickelt.

Blick auf Köln

Am Ende war es ein Ende mit Ansage. Die Finanzaufsicht Bafin hat sowohl der Kölner Pensionskasse als auch der ebenfalls in Köln ansässigen Schwestergesellschaft, der Pensionskasse der Caritas, die Erlaubnis zum Betrieb des Geschäfts entzogen.

Beide Gesellschaften werden damit abgewickelt. Das gab die Bonner Behörde am vergangenen Donnerstag bekannt. Der Bescheid ist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden.

„Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung der Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der Bafin unzureichend war“, so der Wortlaut der BaFin-Entscheidung.

Mit der Entscheidung endet ein lange währendes Tauziehen um die Zukunft der beiden finanziell angeschlagenen Pensionskassen. Bereits im Jahr 2018 versagte die BaFin den Pensionskassen im Mai bzw. September das Neugeschäft. Dagegen wurde seitens der Kassen zwar Widerspruch eingelegt – dieser aber mit der Begründung eines unzureichenden Sanierungsplans abgeschmettert.

Zwar meldete die Kölner Pensionskasse noch im vergangenen Jahr für das Geschäftsjahr 2019 noch ein über den Erwartungen liegendes Ergebnis für die rund 30.000 Mitglieder. Olaf Keese, Vorstandsvorsitzender der Kölner Pensionskasse VVaG, sagte da: „Zukünftig konzentrieren wir uns auf die Betreuung unserer Mitglieder und Versicherten. Unsere Aufgabe ist es, in ihrem Interesse für die gesamte Laufzeit ihrer Verträge eine bestmögliche Leistungserbringung sicherzustellen.“

Bestehende Policen sollen nun zu Ende geführt werden, den betroffenen Kunden damit kein Nachteil entstehen.  Außer der Fortführung der Verträge zu den bestehenden Konditionen sind jedoch keine Veränderungen mehr möglich.

Link: Die BaFin-Meldung im Wortlaut https://www.bafin.de/dok/15307898