Foundation | Welcome

Menu


Ökonom: Aktien eignen sich nicht für Vorsorgeinvestitionen

Die These, dass Aktien für die Altersvorsorge aufgrund ihrer langfristigen Veranlagungserfolge geeignet sind, sei „längst nicht mehr haltbar“, ist der ehemalige Chef des österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitutes Wifo, Helmut Kramer, überzeugt.

„In Anbetracht der Entwicklung der letzten 130 Jahre lässt sich beobachten, dass die Finanzmärkte durch eine Reihe von Aufschwüngen und Krisen beeinflusst wurden,“ führt Kramer in einem für die österreichische Bankengruppe Raiffeisen verfassten Artikel aus. „Man könnte daraus schließen, dass sich Wertpapiere für das Ansparen auf eine Altersvorsorge eignen, wenn diese über einen entsprechend langen Zeitraum gehalten werden. Allerdings ist diese Hypothese längst nicht mehr haltbar. Das macht die Pensionsvorsorge auf Basis von Aktien sehr unsicher, da diese auf einem bestimmten Zeitpunkt Ertrag aufweisen sollte.“

Somit werden nach Kramer die Aussichten der auf Aktienerträge zählende Altersvorsorge für die Baby-Boomer-Generation, die heute 50 Jahre oder mehr alt ist, in der derzeitigen Finanzmarktsituation „prekär“. Als „falsche Hoffnung“ hätten sich Pensionskassen erwiesen, die durch Diversifikation das „Risiko hinsichtlich aktienbasierter Vorsorge mildern“ sollten, so Kramer weiter. „Denn in Anbetracht der Krise stellte sich heraus, dass Spareinlagen und sogar Bargeld über den Verlauf eines ganzen Jahrzehnts wertbeständiger sind als Finanzvermögen in Pensionsfonds.“

Zur Situation in Österreich merkt er an: „Die Tatsache, dass in Österreich der Aufbau von Pensionsfonds relativ spät einsetzte, entschärft allerdings hierzulande die derzeitige schwierige Situation.“

Unterdessen gab der ÖVP-Politiker und Vorsitzender der Pensionskassen-Reformkommission Reinhold Lopatka bekannt, dass künftig Gewinne der Kassen vor der Dotierung einer Schwankungsrückstellung der Abfederung von Pensionskürzungen dienen sollen. „Die Dotierung der Schwankungsrückstellung selbst soll künftig durch eine FMA-Verordnung festgelegt werden.“

Er erläuterte außerdem, dass auch nach Auflösung der Reformkommission die Diskussion um verschiedene Punkte wie die Einführung des Lebensphasenmodels, bei dem er für eine Wahlmöglichkeit und keine Verpflichtung eintritt oder den Rechnungszins auf Ministeriumsebene weitergehen.

„Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Sommer einen Vorhabensbericht mit den geplanten Eckpunkten der Reform vorzulegen. Die Zeit über den Sommer soll der legistischen Umsetzung dienen, damit der Ministerrat im Herbst die Regierungsvorlage beschließen und dem Parlament zuweisen kann,“ so Lopatka auf der Homepage des österreichischen Parlaments.