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Weiterer Gegenwind für Solvency II für Versicherungen

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie befürchtet negative Auswirkungen auf das deutsche Finanzsystem, sollten die Eigenkapitalregulierungen für Banken (Solvency II) auf Versicherungen ausgeweitet werden.

„... empfiehlt der Beirat, von einer Ausweitung der Eigenkapitalregulierung der Banken auf Versicherungen („Solvency II“) vorerst abzusehen und darauf hinzuwirken, dass die europäische Beschlussfassung zu diesem Thema aufgrund der Erfahrungen mit den systemischen Wirkungen der Eigenkapitalregulierung in der Finanzkrise neu durchdacht wird“, heißt es in einem Brief an den Bundeswirtschaftsminister.

Der Beirat bestätigte von Pensionskassenverbänden und anderen Marktteilnehmern vorgebrachte Argumente, dass Solvency II nicht die Unterschiede in den Risiken berücksichtigt, die Versicherungen im Gegensatz zu Banken haben.

„Die durchschnittliche Maturität der Verbindlichkeiten eines Lebensversicherers liegt bei einer zweistelligen Zahl von Jahren, ungleich länger als die durchschnittliche Maturität der Bankeinlagen,“ führt der Beirat aus. „Man kann darüber streiten, ob eine Fokussierung des Risikomanagements einer Bank auf kurzfristigen Value at Risk betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Bei einer Versicherung ist eine solche Fokussierung in keinem Fall sinnvoll.“

Darüber hinaus befürchtet das Komitee eine Erhöhung des „Risikos eines Systemzusammenbruchs“. „Solvency II erzwingt nämlich eine Homogenisierung der Regulierung im Finanzsektor, woraus sich eine Beeinträchtigung der Stabilisierung des Finanzsystems bei Schwierigkeiten im Bankensektor ergibt. Versicherungen können beispielsweise nicht in ausreichendem Ausmaß als Käufer von langfristigen Papieren auftreten, wenn die Banken z.B. ihre Verschuldungsquote reduzieren müssen.“

Der Verband der Firmenpensionskassen erneuerte nach Veröffentlichung des Briefes seine Warnung, dass durch die Einführung von Solvency II für Versicherungen und somit auch für versicherungsähnliche Versorgungswerke “die Anlagemöglichkeiten der regulierten Pensionskassen extrem einschränkt wären, damit sie die vorgesehenen Eigenkapitalvorschriften erfüllten.

„Das Gutachten bestätigt, dass die Verbindung von Fair Value Accounting und Eigenkapitalregulierung besonders bei Versicherungseinrichtungen zu falschen, prozyklischen Steuerungsregeln führt,“ erläutert Helmut Aden, Vorstandsmitglied des VFPK.

„Mit den im Januar veröffentlichten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht detaillierte Maßnahmen für ein effektives Risikomanagement bei Versicherungseinrichtungen erlassen. Ein weiteres Regelwerk für das Risikomanagement ist daher nicht notwendig. Zumal wenn es, wie Solvency II, wenig Ziel führend ist.“