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Verband der Firmenpensionskassen verlangt Steueranreize für Arbeitnehmer

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht große Wachstumspotentiale für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland, wenn die richtigen Steueranreize geschaffen werden.

„Ein erster Schritt wäre die Abschaffung der Doppelbelastung von Rentenempfängern, die sowohl für ihre Rentenbeiträge in der Einzahlungsphase als auch für die ausgezahlten Rentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen,“ forderte der VFPK-Vorsitzende Peter Hadasch. Dies sei etwa bei Riester-Verträgen der Fall, die über Pensionskassen durchgeführt werden.

Außerdem meint der Verband, dass „eine Erhöhung des Freibetrags für die sozialabgabenfreie Bruttoentgeltumwandlung“ denkbar sei. „Eine einseitige steuerliche Begünstigung, wie sie beispielsweise durch das so genannte Wohn-Riester besteht, ist wenig Ziel führend,“ so Hadasch. 

Mit diesen Maßnahmen könne die „Motivation der Arbeitnehmer positiv beeinflusst werden“, ist die VFPK überzeugt. Dass die bAV in Deutschland großes Potential hat sei auch durch eine JP Morgan Studie bestätigt worden, die Ende letzten Jahres publiziert wurde. Darin gehen 80% der 141 befragten Unternehmen davon aus, „dass die personalpolitische Relevanz der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zukünftig weiter an Bedeutung zunehmen wird“. Rund 58% sehen großes Potential durch die zunehmende Einbindung in Gehaltspakete für Mitarbeiter. Dabei werde die bAV sowohl zur Bindung von Angestellten als auch zur Steigerung der Attraktivität des Unternehmens für Jobsuchende verwendet

„Gerade das Modell der regulierten Pensionskassen ist hier aufgrund seiner Konstruktion als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Vorreiter, denn es bindet Arbeitnehmer und Arbeitgeber aktiv in die Arbeit der Kassen mit ein“, erklärt Hadasch. „Die Versicherten besetzten zu mindestens 50% die obersten Organe der Kassen - das führt zur vollständigen Transparenz und Kontrolle sowie zu einer hohen Akzeptanz und Wertschätzung der Pensionskassen bei ihren Trägerunternehmen, Versicherten und Leitungsempfängern.“