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SFDR-Reform auf dem Prüfstand: DVFA mahnt mehr Klarheit und Kohärenz an

Branchenverband sieht Fortschritte im EU-Vorschlag – warnt aber vor neuen Inkonsistenzen und Investitionshemmnissen

Die geplante Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) nimmt weiter Konturen an – und stößt in der Branche auf ein gemischtes Echo. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) begrüßt zwar zentrale Elemente des Reformvorschlags der EU-Kommission, sieht jedoch an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf. Im Fokus steht dabei vor allem die Frage, wie regulatorische Klarheit geschaffen werden kann, ohne Kapitalflüsse in nachhaltige und transformative Investitionen auszubremsen.

Vereinfachung trifft auf strukturelle Schwächen
Grundsätzlich unterstützt die DVFA das Ziel der EU-Kommission, die SFDR praxistauglicher zu gestalten. Insbesondere die geplante Reduzierung von Berichtspflichten sowie die stärkere Fokussierung des Anwendungsbereichs werden positiv bewertet. Auch die Einführung klar definierter Produktkategorien – darunter erstmals eine eigenständige „Transition“-Kategorie – gilt als Schritt in die richtige Richtung.

Damit greift die Kommission zentrale Kritikpunkte aus dem Markt auf. Die bisherige Einteilung in Artikel-6-, -8- und -9-Produkte hatte in der Praxis zu erheblichen Interpretationsspielräumen geführt und wurde vielfach als inoffizielles Labelsystem genutzt – mit entsprechenden Unsicherheiten für Investoren und Anbieter.

Kritik an zentralen konzeptionellen Änderungen
Trotz dieser Fortschritte sieht die DVFA insbesondere bei grundlegenden Definitionen Handlungsbedarf. Kritisch bewertet der Verband die geplante Streichung der bisherigen Definition „nachhaltiger Investitionen“. Diese habe bislang eine wichtige konzeptionelle Klammer im Sustainable-Finance-Rahmen gebildet. Ohne eine solche Grundlage drohe eine weitere Fragmentierung der Regulierung.

Auch die konkrete Ausgestaltung der neuen „Transition“-Kategorie wird differenziert gesehen. Zu strenge Anforderungen könnten aus Sicht der DVFA dazu führen, dass gerade jene Investitionen erschwert werden, die für die Transformation der Realwirtschaft dringend benötigt werden. Für institutionelle Investoren, die zunehmend auf Transformationsstrategien setzen, wäre dies ein kontraproduktives Signal.

Transparenz und Wettbewerbsfragen im Blick
Weitere Kritikpunkte betreffen die geplante Ausgestaltung der Offenlegungspflichten. So warnt die DVFA davor, dass freiwillige Angaben bei Produkten ohne Nachhaltigkeitsfokus (vergleichbar mit bisherigen Artikel-6-Fonds) die Transparenz insgesamt verringern könnten.

Zudem sieht der Verband die Gefahr einer impliziten Bevorzugung passiver nachhaltiger Produkte. Sollte sich diese Tendenz bestätigen, könnte dies aktive Strategien benachteiligen – insbesondere solche, die über Engagement und Stewardship gezielt Einfluss auf Unternehmen nehmen.

Gerade für institutionelle Investoren ist dieser Punkt von hoher Relevanz: Engagement-Ansätze gelten als zentraler Hebel, um reale Veränderungen in Unternehmen anzustoßen und Nachhaltigkeitsziele effektiv umzusetzen.

Forderung nach regulatorischer Gesamtarchitektur
Ein zentrales Anliegen der DVFA ist die bessere Verzahnung der SFDR mit anderen regulatorischen Rahmenwerken. Insbesondere das Zusammenspiel mit MiFID II, der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sowie den neuen Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung (CSRD, ESRS) müsse konsistenter gestaltet werden.

Konkret spricht sich der Verband für einen harmonisierten Satz von Mindest-Kennzahlen aus, die auf den sogenannten Principal Adverse Impacts (PAI) basieren. Einheitliche, verpflichtende KPIs könnten die Vergleichbarkeit erhöhen und die Analysefähigkeit institutioneller Investoren deutlich verbessern.

Christoph Klein, Mitglied im DVFA-Fachausschuss Sustainability, bringt es auf den Punkt: „Wir benötigen wenige, aber relevante Nachhaltigkeitskennzahlen, damit wir analysieren, selektieren und uns engagieren können.“

Impact Investing breiter denken
Auch beim Thema Impact Investing sieht die DVFA weiteren Klärungsbedarf. Der Verband plädiert für ein erweitertes Verständnis, das über Primärinvestitionen hinausgeht und auch Sekundärmärkte einbezieht. Gleichzeitig fordert er eine stärkere regulatorische Anerkennung von Engagement-Strategien als legitimen Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen.

Damit adressiert die DVFA eine zentrale Entwicklung im institutionellen Markt: Impact wird zunehmend nicht nur über Kapitalallokation, sondern auch über aktive Einflussnahme definiert.

Fazit: Fortschritt mit offenen Flanken
Die geplante SFDR-Reform markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praktikableren Sustainable-Finance-Rahmen. Aus Sicht der DVFA bleibt jedoch entscheidend, dass die neuen Regelungen kohärent ausgestaltet werden und keine neuen Unsicherheiten schaffen.

Für institutionelle Investoren geht es dabei um mehr als regulatorische Detailfragen. Die SFDR bildet zunehmend die Grundlage für Produktstrukturierung, Reporting und Anlageentscheidungen. Entsprechend hoch ist das Interesse an einem konsistenten, verlässlichen Rahmen, der sowohl Transparenz schafft als auch ausreichend Flexibilität für unterschiedliche Investmentansätze lässt.

Ob die Reform diesem Anspruch gerecht wird, dürfte maßgeblich davon abhängen, wie die offenen Punkte in den kommenden Konsultationsrunden adressiert werden.