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Schweizer Parlament gegen Investmentverbote

Die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, hat einen Antrag der Sozialdemokratischen Partei (SP) über strengere Investmentvorschriften für Pensionskassen abgelehnt.

 

Unter anderem wollte die SP Hedgefonds, strukturierte Produkte und aktiv gemanagte Fonds verbieten. Die Fraktion begründete ihren Vorstoß damit, dass diese Anlagen einen kurzfristigen Investitionshorizont haben, sowie ein zu hohes Risiko und damit nicht für Pensionskassen geeignet seien. 

In Bezug auf aktiv gemanagte Fonds sagte SP-Politikerin Simonetta Sommaruga, dass es „keinen Beweis in der Wissenschaft gibt, der zeigen könnte, dass aktiv gemanagte Fonds höhere Nettorenditen erzielen als passive“. Nur eines sei klar: „Die Bank verdient mit aktiven Fonds mehr Geld. Interessant ist übrigens, dass Banken in ihren eigenen Pensionskassen genau diese aktiven Fonds vermeiden.“ Für alle Investitionen in Fremdwährungen verlangte die Partei eine verpflichtende Währungsabsicherung.

Kritiker hielten jedoch fest, dass die derzeitigen Investmentvorschriften für Pensionskassen ausreichend seien, um zu gewährleisten, dass jede Kasse selbst entscheidet, wie viel Risiko sie eingehen möchte. Andere gaben zu Bedenken, dass ein reines Anleiheportfolio nie die notwendige Rendite erzielen würde. Der SP-Vorschlag wurde letztendlich mit 18 zu neun Stimmen abgelehnt. Allerdings stimmten 20 Delegierte dafür, dass Pensionskassen den Namen von Anlageberatern und Anlagemanagern veröffentlichen müssen.

Nur sechs Abgeordnete stimmten dagegen und eine Regierungsvertreterin meinte, dass eine Umsetzung dieses Punktes doch relativ schwierig sein dürfte. „Erstens ist der Begriff des Beraters kaum definiert. Sie müssten auch abgrenzen, was gilt, wenn der Berater nur ad hoc zugezogen wird, und was gilt, wenn es eine natürliche oder eine juristische Person ist, die hier eine solche Beratung vornimmt.“ Sie fügte hinzu, dass diese Vorschrift „wahrscheinlich mehr Aufwand hat, als dass sie für die Versicherten von Nutzen sein dürfte.“