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Regierung verschiebt Diskussion über neue Tarifpläne

Die deutsche Bundesregierung wartet auf die Ergebnisse einer Untersuchung in Sachen „Steuern“ und auf die Umsetzung der Portabilitäts-Richtlinie.

Weitere Debatten über den Regierungsvorschlag zur Einführung von branchenweiten Pensionsplänen, sogenannten „Tarifplänen“, wurden auf 2016 verschoben. Dies bestätigte Jörg Asmussen, Staatssekretär im Arbeits- und Sozialministerium BMAS, jüngst bei der Handelsblatt-Tagung in Berlin.

Er betonte, dass das Ministerium „es für lohnend hält, über das Modell und seine Ausgestaltung weiter gemeinsam zu diskutieren“, aber er fügte hinzu, dass es „nicht vor 2016 ins Gesetzgebungsverfahren“ kommen wird.

<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Der Vorschlag des BMAS zur Einführung von „Tarifplänen“ (§17b BetrAVG) war vergangene Wochen von den Tarifparteien erneut abgelehnt worden, weil er die Komplexität im System weiter erhöhe und neue Probleme schaffe, anstatt die alten zu lösen.

Sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgebervertreter deuteten an, für „weitere Gespräche offen zu sein“, aber lieber zu Verbesserungen der derzeitigen Gesetzgebung in Sachen Steuern und Sozialabgaben.

Dies sind genau zwei Themenfelder, mit denen sich eine vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bei der Uni Würzburg in Auftrag gegebene Studie gerade beschäftigt.

Die Ergebnisse dieser ersten umfassenden Untersuchung zu den Auswirkungen und Lenkungseffekten der derzeitigen Gesetzeslage in Sachen Steuern und Sozialabgaben werden bis Jahresende erwartet.

Diese Studie ist auch eine der Gründe, warum die deutsche Bundesregierung weitere Debatten über Methoden zur Verbreitung der bAV nach hinten verschieben will.

Ein weiterer Grund ist die Implementierung der EU-Portabilitätsrichtlinie. Hierzu kündigte Peter Görgen, Leiter des Referates zusätzliche Altersversorgung beim BMAS, im Rahmen der Handelsblatt-Tagung an, dass ein Referentenentwurf zur entsprechenden Abänderung des BetrAVG „Ende nächste Woche oder in der übernächsten Woche“ vorliegen werde.

Er bestätigte, dass die neue Gesetzgebung nicht zwischen grenzüberschreitender und innerdeutscher Arbeitsmigration unterscheiden werde.

Einer der am meisten diskutierten Punkte war die Reduktion der Unverfallbarkeit von Anwartschaften von derzeit fünf auf den neuen EU-Standard von drei Jahren.

Aber das BMAS hat hier nun den Schock für die Arbeitgeber entschärft, indem das Gesetz erst auf Arbeitsverträge anwendbar ist, die nach 2018 abgeschlossen werden. Somit kann die erste Unverfallbarkeit erst im Jahr 2021 vorliegen, erläuterte Görgen.

Unterdessen bestätigte Asmussen, dass unter den „weiteren Optionen“ für die Verbreitung der bAV auch „Opting Out“-Modelle diskutiert werden.

In einer TED-Umfrage bei der Konferenz mit über 200 Teilnehmern, davon ein Drittel Arbeitgeber oder Vertreter von Vorsorgeeinrichtungen, wurden die Reduktion der Komplexität in der zweiten Säule, eine einfachere Einführung von beitragsorientierten Zusagen sowie die Einführung von Opting-Out-Modellen in ihrer Wichtigkeit für die weitere Verbreitung der bAV gleich gewichtet.

Allerdings hielt Ingo Kramer, Präsident des Arbeitgeberverbandes BDA, fest, dass es „ein falscher Kurs wäre, wenn künftig die Politik die bAV durch mehr oder weniger Zwang verbreitern will“. Außerdem würde das die „Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedigungen konterkarieren“.

Er ist überzeugt, dass in obligatorischen Systemen das Instrument der bAV für Arbeitgeber als Sozialleistung an Wert verlieren würde.

Insgesamt beurteilten die Teilnehmer der Konferenz den BMAS-Vorschlag weiterhin positiv als eine Art Funke, der die Debatte über die bAV neu entfacht hat – obwohl die meisten das Papier in der vorliegenden Form ablehnen.

„Ein Jahrzehnt lang wollte niemand über betriebliche Altersvorsorge sprechen“, sagte BVI-Geschäftsführer Thomas Richter und fügte hinzu, dass der Passus im Koalitionsabkommen zur intendierten Verbreiterung der bAV dies nun endlich geändert habe. Er sei „froh, dass der Vogel endlich in der Luft ist und am Anfang ist es auch egal, ob er in die richtige Richtung fliegt“.

Allerdings könnte der Vogelflug nur kurz dauern, denn die nächsten Wahlen zum Bundestag stehen in bereits im Jahr 2017 an, was das kommende Jahr bereits zum Vorwahlkampfjahr macht.