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Meinung: Zwischenfazit KAGB – Überleben durch Asset-Management-Kompetenz

Aufgrund der Vorschriften im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedarf fast jeder Manager von Investmentvermögen seit Juli 2013 für seinen Geschäftsbetrieb einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und jeder Fonds einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Dabei sieht das Gesetz bis zum 22. Juli 2014 bestimmte Übergangsvorschriften für bestehende Fonds vor. Wie ist die aktuelle Situation am Markt und welche Trends zeichnen sich für die Zukunft ab?

Dr. Jörg Stotz

Sachwerte als Investitionsgüter bieten teilweise Inflationsschutz und weitgehende Krisenresistenz. Das haben institutionelle Investoren seit Langem erkannt und halten eine entsprechend hohe Sachwertquote in ihren Portfolios. Das stärkste Interesse gilt Immobilien, aber auch Erneuerbare Energien und Infrastrukturinvestments sind gefragt. Um in Sachwerte zu investieren, sind prinzipiell sowohl Direktinvestments als auch indirekte Investments möglich.

Für viele institutionelle Investoren in Deutschland kommen allerdings direkte Immobilieninvestments aus verschiedensten Gründen nicht oder nur begrenzt in Frage. Dabei kann es sich um rechtliche und/oder interne Vorgaben, fehlende eigene Expertise, den hohen Verwaltungsaufwand, den für eine ausreichende Diversifikation notwendigen Kapitaleinsatz, die meist sehr lange Haltedauer und dementsprechend quasi nicht vorhandene Liquidierbarkeit handeln. Bei anderen Sachwerten wiederum ist die direkte Investition ohnehin nur schwer oder gar nicht möglich.

Indirekte Investments sind die Regel. Diesbezüglich verändert sich durch die neuen Regelungen rund um das im Sommer 2013 in Kraft getretene KAGB der Markt. Die Welten der offenen und geschlossenen Fonds wachsen zusammen. Produkte, die sich vorher im Graumarktbereich bewegten und schon deswegen nicht im Fokus der Institutionellen standen, werden jetzt auf das gleiche regulierte Niveau gehoben wie offene Produkte.

Das KAGB unterstellt auch geschlossene Fonds der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die strengen Zulassungsvoraussetzungen und umfangreichen Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Anlegern, mit denen sich jetzt alle Initiatoren konfrontiert sehen, dürften absehbar dazu führen, dass einige Anbieter vom Markt verschwinden – nämlich die Emissionshäuser, denen es nicht gelingt, die mit immensem – auch finanziellem – Aufwand verbundenen Anforderungen des KAGB zu erfüllen. Denn die Regulierungsvorgaben, so viel steht fest, kosten Geld. Und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen sie selbstständig umsetzt oder einen externen Partner dafür engagiert. Möglich ist beides.

Ein zentraler Punkt der neuen Regelung: Fonds, die in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, müssen eine Fondsverwaltung nach Maßgabe des KAGB haben, die sogenannte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Diese Fondsverwaltung kann durch ein anderes Unternehmen (externe KVG) oder durch den Fonds selbst (interne KVG) erfolgen. Der Betrieb sowohl einer internen als auch einer externen KVG bedarf der Genehmigung durch die BaFin. Der Betrieb einer KVG darf nicht vor Erteilung der entsprechenden Genehmigung aufgenommen werden, sofern nicht Übergangsbestimmungen einschlägig sind, wonach der Betrieb im Einzelfall bis zum 22. Juli 2014 auch ohne die entsprechende Erlaubnis fortgeführt werden darf. Nach Ablauf dieser Übergangszeit müssen KVGen, die keine Erlaubnis der BaFin haben, den Betrieb einstellen.

Insgesamt werden geschlossene Fonds und Investitionen in Sachwerte auch künftig eine hohe Bedeutung haben. Eine erhebliche, wenngleich nicht die einzige Rolle, spielt dabei die Tatsache, dass die Zinsen sich in einer bereits seit Jahren anhaltenden Niedrigphase befinden. Daran wird sich auch in der nahen Zukunft nichts ändern.

Starker Anlagedruck herrscht nicht zuletzt bei institutionellen Investoren, die das Geld treuhänderisch für ihre Kunden anlegen und dabei sowohl Sicherungspflichten erfüllen als auch bestimmte Renditeziele erreichen müssen. Allein mit Bonds & Co. ist und bleibt es herausfordernd, die Garantiezusagen zu erfüllen. Sachwerte, insbesondere Immobilienanlagen, bieten deshalb eine zusätzliche Chance, die Themen Sicherheit und Rendite „unter einen Hut“ zu bringen.

Emissionshäuser, vor allem solche, die bislang vornehmlich Erfahrung mit privaten Anlegern hatten, müssen sich hier klarmachen, dass im Umgang mit Institutionellen ganz andere Spielregeln gelten. Das gilt zum einen, weil diese eben kein eigenes Geld investieren, sondern das ihrer Kunden. Mitspracherechte spielen für Institutionelle insofern eine große Rolle. Auch werden sich die Emissionshäuser an andere Margen gewöhnen müssen als die bisher für sie üblichen.

Im Bereich der geschlossenen Fonds waren Weichkosten von 15 bis 20% die Regel. Trotz lobenswerter Bestrebungen einiger Marktteilnehmer, die Kosten für Anleger hier zu reduzieren, hat das in der Vergangenheit nicht marktweit funktioniert. In Zukunft wird das aber absehbar der Fall sein. Denn aufgrund der nunmehr allgemein verpflichtend hohen Transparenz werden Produkte – in jeder Hinsicht – vergleichbarer. Und wer gegen die Konkurrenz zu sehr abfällt, hat bei der Kundschaft zunehmend das Nachsehen. Emissionshäuser, die unterschätzen, welches Maß an Transparenz Institutionelle gewöhnt sind, dürften sich auch beim Thema Reporting verheben.


Fazit
In dem Sachwerte begünstigenden Umfeld liegt durchaus eine nicht zu unterschätzende Chance für die Emissionshäuser. Bis Juli 2014 werden zwar nicht Hunderte Produkte auf den Markt kommen, aber bereits 2015 wird sich eine Menge getan haben. Denn die Branche wird mit ihren Angeboten sowohl im Bereich der privaten wie der institutionellen Anleger auf großes Interesse an Sachwertanlagen treffen.

Allerdings werden nicht alle bisherigen Anbieter am Markt bestehen können. Denn dadurch, dass der Markt größer wird, wird es auch die Konkurrenz untereinander. Das wird Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Produkte und deren Vertrieb haben: Künftig wird es (noch) viel mehr auf die Produktidee und die Qualität des Managements ankommen als bisher. Überleben werden vornehmlich die Häuser, die durch klar erkennbare Asset-Management-Kompetenz punkten können.

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*) Dr. Jörg W. Stotz ist Geschäftsführer der HansaInvest Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg. In seiner Funktion verantwortet er die Auflegung und Adminstration von White-Label-Fonds im Geschäftsfeld „Service-KAG“ der Hansainvest. Darüber hinaus ist er u.a. übergreifend für die Fondsverwaltung, das Fonds-Risikomanagement und die Depotverwaltung zuständig. Die HansaInvest ist eine Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft, die in drei Bereichen aktiv ist: Im Management eigener Publikumsfonds, als Service-KVG in der Administration von Fonds für Dritte und als Immobilienverwalter. HansaInvest managt und administriert Vermögenswerte von über 15 Mrd. Euro.


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