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Unterschiedliche Regulierung betrieblicher Pensionssysteme in OECD-Ländern stellt institutionelle Investoren vor Probleme, 2. und letzter Teil

Ein Rentensystem, das ohne kollektive Absicherung durch einen Pensionssicherungsfonds auskommt, benötigt in der Regel hohe Solvabilitätsanforderungen.

Deutsche Pensionskassen sollen dank der strengen Solvabilitätsvorschriften und starrer Anlagevorschriften nahezu ausfallsicher sein, die starre Regulierung kann aber – das zeigen die Ergebnisse der Studie - auch eine verpflichtungsgerechte Geldanlage verhindern. In den Niederlanden kommt die betriebliche Altersvorsorge dank hoher Solvabilitätsanforderungen ebenfalls ohne kollektive Absicherung durch einen Pensionssicherungsfonds aus. Niederländische Pensionsfonds jedoch können flexibler auf Unterdeckungen reagieren und den Kapitalmarkt effizienter nutzen.

Nun wurden Betriebsrenten in Deutschland bislang zumeist nicht über Pensionskassen, sondern über betriebliche Rückstellungen für Pensionszusagen finanziert, sodass sie den Schwankungen der Kapitalmärkte gar nicht ausgesetzt waren. Unterfinanzierungen waren und sind deswegen selten. Pensionsrückstellungen haben allerdings bilanzielle Nachteile für Unternehmen, sie können höhere Kreditratings nach sich ziehen und damit die Kapitalaufnahme verteuern. Deswegen neigen inzwischen auch viele deutsche Firmen dazu, ihre Pensionsverpflichtungen über kapitalgedeckte Vehikel auszufinanzieren. Diese unterliegen zwar den Kapitalmarktschwankungen, Verhältnisse wie in den USA und Großbritannien, wo Pensionsfonds durch Fehlallokationen ihrer Anlagen in schlechten Marktphasen Not leidend wurden, sind in Deutschland aber unwahrscheinlich. Erlaubt sind hierzulande nämlich nur sogenannte Beitragszusagen mit Mindestleistung. Diese Form der Rentenzusage enthält Mindestgarantien und die Verpflichtung des Arbeitgebers, für Leistungsversprechen einzustehen.

Damit ist in Deutschland der Trend zu Beitragszusage zwar angekommen, die Regulierung sorgt – verglichen mit dem angelsächsischen Modell - aber noch für relative Sicherheit. Noch sicherer aus Sicht des Betriebsrentners sind die hierzulande bislang dominierenden leistungsbezogenen Systeme, die eine Rente in festgelegter Höhe garantieren. Aus Sicht der finanzierenden Unternehmen ist das allerdings ein Nachteil, denn bei schlechter Kapitalmarktentwicklung müssen sie Gelder in das Pensionsvermögen nachschießen, um die zugesagten Leistungen zu finanzieren. In den USA und Großbritannien setzen sich deswegen zunehmend rein beitragsorientierte Systeme durch. Dabei leistet das Unternehmen einen festen Beitrag zur Betriebsrente, die Höhe der Auszahlung wird aber nicht garantiert. Das Kapitalmarktrisiko wird damit vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer verlagert. Läuft es an der Börse gut, bekommt der Betriebsrentner mehr als bei der Leistungszusage. Erfüllt der Kapitalmarkt dagegen die Erwartungen nicht, muss der Leistungsempfänger mit deutlich weniger auskommen, als er bei einer Leistungszusage erhalten hätte.

Die OECD-Studie betont, dass in den letzten vier Jahrzehnten Leistungszusagen Arbeitgebern in vielen Ländern geholfen habe, auf den nationalen und globalen Arbeitsmärkten wettbewerbsfähig zu bleiben. Weil Arbeitgeber damit direkt in die soziale Absicherung ihrer Arbeitnehmer investierten, brachten Leistungszusagen auch einen echten Mehrwert für die Unternehmen. Vor allem aber ist mit den Leistungszusagen ein wichtiger Zusatzbaustein für die Altersvorsorge entstanden, der staatliche Rentenleistungen und private Ersparnisse ergänzt. Trotz all dieser Vorteile hängt es immer noch stark von den Finanzierungskosten ab, ob und in welcher Form Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge überhaupt durchführen. Daher ist es auch im Sinne der Arbeitnehmer, wenn Regulation die Einrichtung betrieblicher Altersvorsorge erleichtert und dazu beiträgt, die Kosten für den Arbeitgeber zu senken.

Aus Sicht multinationaler Unternehmen führen die abweichenden Anforderungen aus unterschiedlichen Regulierungs- und Bilanzierungsvorschriften zu einem Entscheidungs-Dilemma. In einer Welt global agierender Unternehmen könnten Unterschiede zwischen nationalen Regulierungen auch dazu verleiten, Differenzen durch „Regulierungs-Arbitrage“ auszunutzen. Die OECD weist als eine Konsequenz aus der Studie auf die Notwendigkeit hin, eine international stärkere Vereinheitlichung der Regulierung von betrieblicher Altersvorsorge anzustreben. Diese sollte zudem stärker risiko-basiert erfolgen, weil dadurch die richtigen Anreize für eine effektive Anlagepolitik gesetzt werden könnten. Mit einer größeren Flexibilität in den Pensionsplänen könnte zudem ein hohes Potenzial für eine effiziente Risikoallokation genutzt werden. Das Ziel gesetzlicher Regulierung ist, Pensionsfonds zu sichern. Aus Sicht der begünstigten Arbeitnehmer heißt Sicherheit, dass die zugesagten Renteneinkommen gesichert werden. Aus Sicht der zusagenden Unternehmen heißt das darüber hinaus, dass die mit der Leistungszusage verbundenen Kosten berechenbar und tragbar bleiben. Deshalb empfiehlt die OECD den Regulatoren, vor der Verabschiedung neuer regulatorischer Vorschriften deren Auswirkung auf die Finanzierungskosten für die Unternehmen zu ermitteln und diese in der Ausgestaltung der Vorschriften zu berücksichtigen. Denn nur ein bezahlbares Betriebsrentensystem wird auch in Zukunft stabil sein.

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*) Brigitte Miksa ist Head of International Pensions bei Allianz Global Investors.