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Marketing- und Vertriebswege bei ausländischen Investmentfonds im Hinblick auf deutsche Investoren, 1. Teil

Deutschland ist angesichts der zahlreichen institutionellen und privaten Anleger auf der Suche nach viel versprechenden Anlageformen sowie eingedenk der Tatsache, dass deutsche Anleger gewillt sind, ihren Anteil alternativer Anlagen zu erhöhen, eine attraktive Jurisdiktion für ausländische Hedgefonds und andere alternative Investmentfonds. Der vorliegende Artikel betrachtet die Möglichkeiten ausländischer Hedgefonds und präsentiert einen Überblick über den aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmen sowie die Auswirkungen der im Herbst und zu Beginn des kommenden Jahres bevorstehenden Rechts- und Steuerreformen. Zudem wird ein kurzes Schlag-licht auf Private Equity-Fonds geworfen.

1. Hedgefonds
Vertriebskanäle: Strukturierte Produkte mit Hedgefonds-gebundenen Zertifikaten stellen gegenwärtig den beliebtesten Weg dar, um deutschen Anlegern eine Partizipation an Hedgefonds zu ermöglichen. Es ist zu erwarten, dass Zertifikate der bevorzugte Zugang zu einer direkten Anlage in Hedgefonds bleiben werden, sofern diese Fonds nicht bestimmte steuerrechtliche Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten erfüllen.

Öffentliche Vermarktung und Privatplatzierung
Aufsichtsrechtlich ist die öffentliche Vermarktung von Hedgefonds, bei denen es sich nicht um Dach-Hedgefonds handelt, in Deutschland nicht zulässig und selbst eine öffentliche Vermarktung von Dach-Hedgefonds ist nicht realistisch, da es nahezu unmöglich sein wird, eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu erwirken. Eine Privatplatzierung von Hedgefonds jeglicher Art ist in Deutschland zulässig. Die aktuelle Praxis ist recht liberal, da sie ein Angebot an alle Parteien erlaubt, zu denen eine Beziehung mit einem Schwerpunkt auf der Vermögensverwaltung besteht, unabhängig davon, ob es sich bei einer solchen Partei um einen qualifizierten Anleger oder eine Privatperson handelt. Die bevorstehende Regelung wird eine ausdrückliche Genehmigung der Vermarktung an qualifizierte Anleger vorsehen, der BaFin jedoch zugleich die Befugnis einräumen, die Grenzen einer öffentlichen Vermarktung zu bestimmen.

Die öffentliche Vermarktung von Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten ist zulässig. Bei einer öffentlichen Vermarktung in Wertpapierform wird ein Verkaufsprospekt erforderlich sein, sofern sich die Mindestanlage nicht auf mindestens 50.000 Euro beläuft. Für eine Privatplatzierung wird kein Prospekt erforderlich sein.

Lizenzierung von Vertriebskanälen und prospektbezogene Fragen
Vertriebskanäle benötigen in Deutschland eine Finanzdienstleistungslizenz, um Wertpapiere vertreiben zu dürfen. Anteile an Hedgefonds (sowie Zertifikate und andere strukturierte Produkte) werden üblicherweise als derartige Wertpapiere eingestuft und somit ist für die Vertriebskanäle die zuvor genannte Lizenz erforderlich, worin einer der Gründe liegt, warum die Vorliebe ausländische Fonds nicht den Zertifikaten gehört.

Ein Mittel gegen die Erfordernis einer Finanzdienstleistungslizenz könnte in einer (zusätzlichen) Umhüllung des Zertifikats mit einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft liegen. Beteiligungen an Kommanditgesellschaften können öffentlich ohne Finanzdienstleistungslizenz angeboten werden (lediglich eine leicht zu erwirkende Lizenz einer lokalen Behörde wird erforderlich sein). Ein Verkaufsprospekt wird notwendig sein, sofern sich die Mindestanlage nicht auf mindestens 200.000 Euro beläuft.

Lesen Sie nächste Woche im zweiten Teil des Expertenbeitrags mehr zu Hedgefondsinvestments, insbesondere zur Besteuerung, und Private Equity.

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*) Dr. Martin Krause ist Partner im Frankfurter Büro von Linklaters.