Das hat verschiedene Ursachen: So hält beispielsweise die Niedrigzinsphase unverändert an, die Kosten steigen, die Erträge sinken tendenziell und die Vertriebe benötigen immer neue Produkte. Hinzu kommt der regulatorische Druck, der ebenfalls weiter steigt. Die Solvency II-Richtlinie ist – neben einigen anderen regulatorischen Anforderungen – ein weiterer Meilenstein mit tiefgreifenden Konsequenzen für die Versicherungsbranche. Die Europäische Kommission hat mit Solvency II das Aufsichtsrecht sowie die Solvabilitätsvorschriften für Versicherungen grundlegend reformiert.
Insbesondere zielt die Direktive auf die Ausschaltung des Ausfallrisikos der Versicherungen ab und wird am 1. Januar 2016 für europäische Versicherungsgesellschaften in Kraft treten. Die Richtlinie wird von einem Drei-Säulen-Konzept getragen: Säule 1 formuliert im quantitativen Sinne die Mindestkapitalanforderungen, Säule 2 betrifft das Risikomanagementsystem sowie andere qualitative Anforderungen. Im Folgenden liegt der Fokus auf der Säule 3, die die Berichterstattungspflichten festlegt. Hier zeichnen sich eine Reihe neuer Aufgaben ab, vor allem hinsichtlich der Offenlegungs- und Reporting Anforderungen, denen sich die Versicherungen künftig stellen müssen. Eine entsprechende Umstrukturierung und Entwicklung von Kompetenzen ist die Folge.
Neue Reporting-Anforderungen
Das Transparenzkonzept der Säule 3 von Solvency II sieht vor, dass die Versicherer künftig deutlich detailliertere Angaben zu ihren gehaltenen Fonds machen. Dies schließt Beträge und Eigenschaften ein, die für die Berechnung der SCR-Marktrisikokomponente (Solvency Capital Requirement) erforderlich sind. Bei Dachfonds ist die Position für jeden einzelnen Fonds nachzuverfolgen. Es müssen alle Fonds erfasst werden, einschließlich Wertpapier- und Immobilienfonds. Ist dies nicht im Sinne des Transparenzkonzepts umsetzbar, so kann die Versicherungsgesellschaft auf eine konservative Nutzung der Zielallokation des Fonds oder einen auf Datenaggregation basierten Ansatz ausweichen. Die Vermögenswerte dürfen dabei jedoch nicht mehr als 20 Prozent der Bilanzsumme der Versicherung ausmachen. Zur Erfüllung dieser speziellen Anforderungen stehen die Versicherungen vor der Aufgabe, Personal und das notwendige Know-how bereitzustellen.
Datenmanagement – eine wesentliche Herausforderung
Zu den größten Herausforderungen zählt vor allem das Management von Informationen, da im Rahmen der Offenlegungs- und Reporting-Anforderungen zumeist ein erweiterter Informationsstandard erforderlich wird. Dieser übersteigt deutlich die bisherige Qualität und Tiefe der Daten. Das Prinzip scheint zwar einfach zu sein, aber die Implementierung ist durchaus komplex.
Versicherungsgesellschaften investieren in zahlreiche Fonds, die von verschiedenen Fondsmanagern verwaltet werden. Dies führt bei der Beschaffung der für das Transparenzkonzept erforderlichen Daten zu zahlreichen verschiedenen Schnittstellen und zu potenziell unterschiedlichen Dateiformaten. Hinzu kommt die technische Aufbereitung der detaillierten Portfoliobestandsdaten. Im Einzelnen ergeben sich also quantitative und qualitative Herausforderungen.
Fraglich ist demnach, wie die Versicherungen diesen Anforderungen regulierungskonform - und dabei möglichst effizient - entsprechen können. Zum einen bauen die Versicherungsunternehmen die Expertise inhouse weiter aus, zum anderen lagern sie ihre Reporting-Vorleistungen teilweise aus – je nach individueller Strategie.
Auslagerung von Reporting-Vorleistungen als Option
Geeignete Ressourcen zur Bewältigung der neuen Reporting-Herausforderungen sind am Markt verfügbar. Die etablierten Dienstleister in diesem Bereich sind die Asset Servicing Provider. Denn Verwahrstellen und Fondsadministratoren, die bereits große Fondsvolumina für ihre Kunden verwahren bzw. administrieren, verfügen über große eigene Datenbanken sowie die benötigte Informationskanäle, um auch Fondsdaten abzurufen, die bei anderen Asset Service Providern liegen. So können sie auch übergreifend konsolidierte Reportings gemäß der Solvency II-Anforderungen erstellen. Um die Abstimmung hinsichtlich des Informationstransfers zwischen institutionellen Investoren, Asset Managern und Service Providern zu vereinfachen, sucht die Branche nach gemeinsamen europäische Standards, wie etwa den „Club Ampere“. Zudem verfügen erfahrene Anbieter von Asset Servicing zumeist bereits über die gängigen Zertifikate und bedienen Standards wie etwa die ISAE 3402-SSAE16 - die Versicherer greifen demnach bei den zertifizierten Dienstleistungsunternehmen auf bewährte Prozesse und Arbeitsschritte zurück.
Die Implementierung der Solvency II-Richtlinie ist ein Anstoß für umfassende Verschiebungen der Aufgabenverteilung von Versicherern, Asset Managern und Asset Servicing Providern, um mit vereinten Kräften die massiv gestiegenen Reporting-Anforderungen bewältigen zu können.
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*) Christian Hogrebe ist Business Development Director für Asset Manager und institutionelle Kunden bei der CACEIS Bank Deutschland.
Kommentar: Regulatorische Neuerungen fordern die Versicherungsbranche heraus

Christian Hogrebe