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Kommentar: MiCA – eine Lizenz ist noch kein Verwahrmodell

MiCA schafft europaweit einheitliche Mindeststandards. Für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren beginnen die eigentlichen Fragen aber erst nach der Lizenz.

Roman Przibylla

MiCA beantwortet eine Frage, die institutionelle Investoren jahrelang beschäftigt hat: Nach welchen Regeln arbeiten Anbieter digitaler Assets in Europa? Seit dem neuen Rahmen gelten einheitliche Mindeststandards für Handel und Verwahrung. Dieser Schritt war überfällig. Die Frage, die danach kommt, beantwortet MiCA jedoch nicht, denn eine Lizenz sagt zwar, dass ein Anbieter digitale Assets verwahren darf, aber nicht, wie er es tun sollte.

In den Gesprächen, die ich mit unseren Kundinnen und Kunden, Anlageausschüssen, Treasury-Verantwortlichen und Risikomanagern führe, verschiebt sich der Fokus deshalb gerade. Es geht nicht mehr nur darum, ob ein Anbieter reguliert ist, sondern wie das Setup dahinter aussieht und ob es zu den Plänen mit den eigenen Beständen passt.

Verwahrung ist keine technische Nebenfrage
Wer die privaten Schlüssel oder die Freigabemechanismen kontrolliert, kann Transaktionen autorisieren. Zurückholen lässt sich eine ausgeführte Transaktion nicht mehr. Eine falsch hinterlegte Adresse ist kein Buchungsfehler, der sich am nächsten Tag korrigieren lässt, sondern in aller Regel endgültig. Verwahrung gehört nicht in die IT-Abteilung, sie ist ein Bestandteil von Risikomanagement und Governance.

In einem ersten Schritt geht es dabei nicht um die Auswahl eines Verwahrers, sondern um eine einfache Frage: Was wollen wir mit unseren Beständen? Ein strategischer Kernbestand, eine Handelsposition und ein Staking-Bestand sind drei verschiedene Dinge, die drei verschiedene Antworten brauchen.

Halten: Kontrolle vor Geschwindigkeit
Bei langfristigen Beständen zählt Sicherheit mehr als Beweglichkeit. Entscheidend ist, wie die Verwahrung tatsächlich ausgestaltet ist. Wie werden die Schlüssel verwaltet? Wer hat intern Zugriff? Und sind Kundenbestände rechtlich wie operativ vom Vermögen des Anbieters getrennt? Diese letzte Frage wird oft zu spät gestellt. Sie entscheidet jedoch mit darüber, was passiert, wenn ein Anbieter in Schwierigkeiten gerät.

Hinzu kommen Notfall- und Wiederherstellungsprozesse und der Umstand, dass ein institutioneller Investor gegenüber Gremien und Prüfern belegen können muss, welche Vermögenswerte er hält und wie sie zugeordnet sind.

Handeln: Sicherheit gegen Verfügbarkeit
Für Handelsbestände kehrt sich die Priorität teilweise um. Wer eine Position anpassen oder Liquidität bereitstellen muss, kann nicht tagelang auf eine Freigabe warten. Eine maximal abgeschottete Verwahrung, die für den Kernbestand richtig ist, wird hier zum Hindernis.

Der Ausweg ist kein Kompromiss auf halbem Weg, sondern ein abgestuftes System: definierte Limiten, gestaffelte Freigaben, unterschiedliche Berechtigungen je nach Betrag.

Teuer wird es dabei eher an den Schnittstellen als am Markt selbst. Je mehr Anbieter, Wallets und Handelsplätze beteiligt sind, desto mehr Übergaben entstehen. Verzögerungen und unklare Zuständigkeiten können gerade in volatilen Marktphasen zu Problemen führen.

Staking: Zusätzlicher Ertrag verändert das Risikoprofil
Staking bringt Erträge, aber es ist kein klassischer Zins. Je nach Protokoll entstehen Sperrfristen, technische Risiken und Sanktionen für fehlerhaftes Verhalten. Wer stakt, sollte deshalb wissen, ob die Assets übertragen oder nur delegiert werden, welche Infrastruktur dahintersteht und wer einen Slashing-Verlust trägt. Vor allem aber, wie lange es dauert, bis die Bestände wieder verfügbar sind und ob diese Frist mit der Liquiditätsplanung und der Anlagestrategie vereinbar ist. Staking ist eine aktive Nutzung der Vermögenswerte und erfordert eine eigene Risiko-, Governance- und Due-Diligence-Prüfung.

Governance ist ebenso wichtig wie Technologie
Die technische Architektur ist die eine Hälfte, die andere ist die Frage, wer was darf. Wer initiiert eine Transaktion, wer gibt sie frei, welche Betragsgrenzen gelten, was passiert bei Abwesenheiten, und wo wird das alles dokumentiert?

Professionelle Strukturen sollten das Vier-Augen-Prinzip, definierte Rollen und nachvollziehbare Eskalationsprozesse abbilden. Gleichzeitig müssen sie praktikabel bleiben. Ein Prozess, der maximale Kontrolle verspricht, in der Praxis aber regelmäßig umgangen wird, schafft keine Sicherheit.

Persönliche Betreuung ist Teil des Risikomanagements
Ein Punkt wird dabei fast immer unterschätzt: Wer ist erreichbar, wenn etwas nicht nach Plan läuft? Eine Freigabe hängt, ein Protokoll ändert seine Regeln, eine Transaktion bleibt aus. Dann entscheidet die Reaktionszeit über den Schaden.

In solchen Situationen macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein Kunde lediglich auf standardisierte Supportkanäle und automatisierte Prozesse zugreifen kann oder ob ihm ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die Situation einordnet und bei Bedarf die richtigen Fachbereiche zusammenbringt.

Was in ruhigen Phasen wie Komfort aussieht, ist in schwierigen Phasen ein Teil des Risikomanagements.

Ein Modell reicht selten
Aus alldem folgt, dass es wichtig ist, Bestände nach Verwendungszweck aufzuteilen. Der Kernbestand kann restriktiv verwahrt werden. Der Handelsbestand bleibt innerhalb klarer Limiten verfügbar. Staking-Bestände liegen in einer eigenen Struktur, die Protokollrisiken und Fristen abbildet.

Ein solches Modell ermöglicht es, Sicherheit, Verfügbarkeit und Ertrag differenziert zu steuern, anstatt für den gesamten Bestand einen einheitlichen Kompromiss einzugehen. Voraussetzung ist, dass alle Bestandteile des Setups transparent, konsistent und kontrollierbar bleiben. Je mehr Anbieter, Wallets und Schnittstellen beteiligt sind, desto größer wird der Koordinationsaufwand.

Fazit
MiCA macht den europäischen Markt für digitale Assets professioneller und transparenter. Die Auswahl geeigneter Anbieter wird dadurch einfacher, aber einfach wird sie nicht automatisch.

Eine Lizenz ist eine wichtige Voraussetzung. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der tatsächlichen Verwahrarchitektur, der rechtlichen Zuordnung, der Governance, der operativen Prozesse und der technischen Kompetenz eines Anbieters.

Mit zunehmender Größe und Komplexität einer Digital-Asset-Allokation reicht eine reine Handelsplattform immer seltener aus. Institutionelle Investoren benötigen ein Setup, das Sicherheit, Verfügbarkeit und Governance miteinander verbindet.

MiCA schafft den Rahmen. Institutionelle Qualität zeigt sich in der konkreten Umsetzung.

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*) Roman Przibylla, CEO, Bitcoin Suisse (Europe) AG