Mit dem Altersvorsorgedepot darf das Kapital im Ruhestand angelegt bleiben und Schritt für Schritt entnommen werden. Wie viel dabei mindestens ausgezahlt werden muss, regelt das Altersvorsorgereformgesetz genau. Die Mindestentnahme sagt jedoch nichts darüber aus, wie viel Einkommen ein Haushalt im Ruhestand tatsächlich braucht. Wer sich allein an ihr orientiert, kann im Laufe des Ruhestands stark steigende Auszahlungen erhalten. Wie daraus ein tragfähiges Ruhestandseinkommen wird, hängt dagegen vom Bedarf, den übrigen Alterseinkünften und den Risiken ab, die ein Haushalt tragen kann.
Der gesetzliche Rahmen
Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Beginnt schon vor 65 eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, kann auch die Auszahlungsphase früher beginnen. Das Gesetz lässt drei Wege zu: eine lebenslange Rente aus dem gesamten Kapital, eine lebenslange Rente aus 80%, während die übrigen 20% angelegt bleiben und lebenslang variable Zahlungen finanzieren, oder einen Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet. Bis zu 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals können außerhalb der monatlichen Zahlungen ausgezahlt werden. Auch diese Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
Die Mindestentnahme folgt einer festen Rechnung. In gleichen Abständen von höchstens drei Jahren wird die Monatszahlung neu festgelegt: mindestens 80% des verbleibenden Kapitals, geteilt durch die Monate bis zum Laufzeitende. Bei zwanzig Jahren Restlaufzeit sind das im ersten Jahr 4% des Kapitals. Mit der bekannten 4% -Regel aus der US-Ruhestandsforschung hat das trotz der gleichen Zahl wenig gemein. Dort werden im ersten Jahr 4% des Vermögens entnommen, danach steigt der Betrag jährlich mit der Inflation.
Wohin die Rechnung führen kann
Die Rechenregel kann zu stark steigenden Zahlungen führen, weil das verbleibende Kapital auf einen immer kürzeren Zeitraum verteilt wird. Wie stark die Zahlungen steigen, hängt von der Marktentwicklung und davon ab, wie häufig neu gerechnet wird. Wie dieser Mechanismus wirken kann, zeigt eine historische Vanguard-Berechnung: 100.000 Euro, 30% Aktien und 70% Anleihen in Anlehnung an das Standarddepot, Auszahlungsbeginn 2000, jährliche Neuberechnung mit Entnahme jeweils zu Jahresbeginn, nominal und vor Steuern. In den ersten fünf Jahren lagen die regulären Zahlungen im Schnitt bei rund 4.300 Euro im Jahr, in den Jahren 16 bis 19 bei rund 12.600 Euro. Die Schlusszahlung im 20. Jahr enthielt das restliche Kapital und lag bei rund 22.400 Euro. Ein einzelner historischer Verlauf ist keine Prognose, zeigt aber den Mechanismus. Steigende Zahlungen können durchaus gewollt sein. Entscheidend ist, dass sie zum Bedarf des Haushalts passen und nicht allein das Ergebnis einer Rechenregel sind.
Was eine gute Lösung ausmacht
Die Mindestentnahme sollte deshalb nicht automatisch zum Maßstab für die Auszahlung werden. Sie ist eine regulatorische Untergrenze und keine Aussage darüber, welches Einkommen für einen Haushalt angemessen ist. Eine gute Auszahlungslösung sollte sich hingegen am Ruhestandseinkommen des Sparers orientieren. Vieles lässt sich bereits durch Produktgestaltung, sinnvolle Voreinstellungen und verständliche Informationen anpassen. Vier Punkte sind dafür aus unserer Sicht zentral.
Erstens: Was braucht der Haushalt? Ausgangspunkt sollte der Einkommensbedarf im Ruhestand sein. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Ausgaben, sondern auch darum, wie sich Ausgaben und Einkünfte im Laufe des Ruhestands verändern können.
Zweitens: Welche verlässlichen Einkünfte gibt es bereits? Gesetzliche Rente, Betriebsrenten und andere Einkünfte gehören in die Gesamtbetrachtung. Je weniger die notwendigen Ausgaben dadurch gedeckt sind, desto wichtiger werden stabile Zahlungen und der Schutz vor Langlebigkeitsrisiken. Flexible Entnahmen eignen sich eher für den Teil des Einkommens, bei dem ein Haushalt Schwankungen verkraften kann.
Drittens: Anlage und Entnahme müssen zusammenpassen. Gerade zu Beginn des Ruhestands können schwache Märkte besonders ins Gewicht fallen, wenn gleichzeitig Geld entnommen wird. Breite Streuung und niedrige Kosten helfen, beseitigen dieses Risiko aber nicht. Flexible Entnahmen erlauben es, auf schwache Märkte zu reagieren. Nach unten ist der Spielraum allerdings begrenzt: Unter die Mindestentnahme darf die Auszahlung nicht fallen. Anbieter sollten zeigen, wie sich unterschiedliche Marktentwicklungen auf die künftigen Auszahlungen auswirken können.
Viertens: Zielkonflikte sollten transparent sein. Was heute mehr entnommen wird, fehlt später. Eine lebenslange Rente schützt vor dem Risiko, das eigene Vermögen zu überleben. Das dafür eingesetzte Kapital steht dem Sparer aber nicht mehr flexibel zur Verfügung. Ein Auszahlungsplan bewahrt diese Flexibilität, lässt aber mehr Markt- und Langlebigkeitsrisiko beim Sparer. Zu viel zu entnehmen ist ein Risiko. Dauerhaft zu wenig auszugeben, kann ebenfalls eines sein.
Die Verantwortung der Anbieter
Altersvorsorge sollte deshalb nicht nur daran gemessen werden, welches Kapital Sparer aufbauen können, sondern auch daran, welches Einkommen daraus im Ruhestand werden kann. Anbieter sollten verständlich zeigen, was die verschiedenen Entnahmewege leisten können und was nicht: wie stark die Zahlungen schwanken können, wie lange sie reichen sollen und welche Absicherung daneben besteht. Die gesetzliche Mindestentnahme setzt eine Grenze. Einen guten Einkommensplan ersetzt sie nicht.
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*) Josef Zorn, Investment Strategy Group, Vanguard
Gastbeitrag: Altersvorsorgedepot – eine Mindestentnahme ist noch kein Einkommensplan
Josef Zorn
