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Fondsauflage – Schritt für Schritt, 3. Teil

Stabilität und Zuverlässigkeit sind auf dem Finanzmarkt hoch geschätzte Werte – und dennoch nicht alltäglich. Deshalb stellt sich vor allem für Produktinitiatoren und Anleger die Frage, wie diese zu erreichen sind. Hier geht es um durchdachtes, professionelles Asset und Risiko Management – das Grundgerüst eines jeden erfolgreichen Investments.

Komplizierte und verworrene Richtlinien, aber auch schwer kalkulierbare Risiken machen es dem Anbieter nicht leicht, seine Anlage richtig zu bewerten – und dementsprechend auch richtig zu handeln. Um also die Basis des eigenen Fonds ASI Navigator Dynamic Global sicherzustellen, hat der Vermögensverwalter Merkur Asset Management auch für diesen Bereich unsere Expertise in Anspruch genommen.

Als Fondsverwalter endet unsere Aufgabe schließlich nicht mit dem erfolgreich durchgeführten Auflageprozess, wir kümmern uns auch um die Einhaltung der Anlageregeln und die Überprüfung des Risikoprofils. Aber gerade das wird oft auf die leichte Schulter genommen: Entscheidungen werden unüberlegt und einseitig gewinnorientiert getroffen und die Anleger haben letztendlich das Nachsehen, wenn der Fonds nicht durchgehend reibungslos funktioniert, wie alle Beteiligten erwartet hatten.

Deshalb gibt es zum Schutz der Investoren gesetzlich festgelegte Anlagegrenzen für den Fonds. Hier werden die Spielregeln des Fonds exakt benannt, d. h. es werden Quoten festgesetzt, bis zu denen ein Fondsmanager das verwaltete Vermögen in bestimmte Wertpapierklassen investieren darf. Hier wird auch oft von der so genannten „5 – 10 – 40 – Regel“ gesprochen. Nach den Vorschriften des Luxemburger Gesetzes vom 20.12.2002 darf ein Fonds demnach nicht mehr als zehn Prozent seines Vermögens in Wertpapieren eines Emittenten bzw. Ausstellers anlegen. Alle Positionen über fünf Prozent dürfen zusammen maximal 40 Prozent des Fondsvolumens betragen. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens – nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen – Rechnung getragen werden. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat unangenehme Folgen, denn unzulässige Transaktionen müssen rückgängig gemacht werden – meistens geht dies auch einher mit finanziellen Verlusten zulasten des Anbieters.

Alceda schaltet an dieser Stelle die Fehlerquelle „Mensch“ aus, indem ein digitales System zwischengeschaltet wird, das den Handel überprüft. Erst nach dem elektronischen O.K. wird die Transaktion tatsächlich durchgeführt. Aktive Anlageverletzungen, wie es im Fachjargon heißt, können auf diesem Weg nahezu vollständig ausgeschlossen werden. So ist man rechtlich auf der sicheren Seite und kann dem Endverbraucher ein stabiles Investment bieten, das – in einem ständig parallel laufenden Verfahren –auch auf sein Risiko geprüft wird. Auch das Risiko einer Anlage wird – genauso wie die Frage nach den möglichen Transaktionen innerhalb des Fonds – bereits vor der Zulassung zum Vertrieb festgelegt. Risiko-Controlling bedeutet die laufende Risikomessung und -überwachung des Fonds – ein schwieriger Punkt, der aber gerade deshalb umso genauer festgehalten werden muss. Hier dienen Kennzahlen, exakt definierte Begriffe wie Sharpe Ratio oder Value at Risk und auch qualitative Beschreibungen der Darstellung des Risikoprofils. Um aber auch in diesem Bereich sicherzugehen, dass keine Beschönigungen stattfinden, gibt es auch für das Risikomanagement gesetzlich festgelegte Richtlinien. Aus diesem Grund informieren wir die Luxemburger Finanzaufsichtbehörde CSSF im vierteljährlichen Rhythmus über die ordnungsgemäße Risikostruktur des Fonds.

Diese Verwaltungs- und Sorgfaltspflichten werden von uns äußerst ernst genommen, da wir jegliche Komplikationen – sei es für unseren Kunden oder auch für die späteren Anleger – vermeiden möchten. All das geschieht letztlich zum Schutz des Anlegers, dem unser Kunde auf diesem Weg ein ertragsstabiles und sicheres Produkt bieten kann.

Auf den Punkt gebracht, geht es für den Fondsverwalter in diesen Bereichen vor allem um die folgenden Aspekte:

Checkliste „Asset und Risiko Management“
* Einhaltung der Anlageregeln und -grenzen auf Grundlage der Anlagepolitik
* Risiko-Controlling:
   -> laufende Überwachung der Transaktionen innerhalb des Fonds (z.B. durch ein elektronisches System)
   -> laufende Risikomessung (Kennzahlen und genau definierte Begriffe bestimmen diesen Prozess)
* Vierteljährliches Risikoreporting an die zuständige Finanzaufsichtsbehörde (z.B. an die CSSF)

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*) Michael Sanders ist geschäftsführender Verwaltungsrat von Alceda Fund Management S.A.


Alceda Fund Management S.A. ist eine Private Label Fondsgesellschaft. Sie betreut und berät Produktinitiatoren wie Family Offices, Banken und Sparkassen, Institutionelle Anleger, Vermögensverwaltungen und High-Net-Worth-Individuals bei der Umsetzung ihrer Investment-Ideen. Dabei ist Alceda nicht auf die Auflage von Investmentfonds allein festgelegt, sondern strukturiert für ihre Partner das jeweils passende Vehikel, wie z.B. Zertifikate oder unter Einbeziehung von Kooperationspartnern auch Offshore-Fonds-Strukturen, aber auch geschlossene Beteiligungen. Die Luxemburger Alceda Fund Management S.A. ist eine vollkommen unabhängige 100%ige Tochter der Aquila Capital Gruppe mit Hauptsitz in Hamburg und weiteren Standorten in Mailand, Zug und Frankfurt.