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FMA: Pensionsgarantie gesetzeswidrig

Österreichische Pensionskassen dürfen ihren Kunden keine Kapitalgarantie gewähren, sagt die Finanzmarktaufsicht (FMA). Die ÖPAG und die Universität Wien sehen das anders und haben den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angerufen.

Letzten Sommer gewann die BAV Pensionskasse, eine 100%ige-Tochter der ÖPAG eine Ausschreibung der Universität Wien, welche die Pensionsverpflichtungen für ihre Professoren auslagert. Teil der Ausschreibung und des abschließenden Vertrages war eine nominelle Kapitalgarantie, die jedoch von der FMA beanstandet wurde. 

„Wir müssen sicherstellen, dass die Eigenkapitalausstattung der Pensionskassen sowie Auszahlungen an alle Mitglieder gewährleistet sind,” erläutert ein Sprecher der FMA. Zwar könne eine Pensionskasse bessere Konditionen als das regulatorische Minimum bieten, die Aufgabe der FMA sei es jedoch sicherzustellen, dass alle Ansprüche bedient werden können. Eine Kapitalgarantie sei nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Die ÖPAG, die laufende Verfahren nicht kommentieren will, und die Universität Wien sehen das anders und sind vor Gericht gegangen. „Die BAV hat – mit Unterstützung der Universität Wien – Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof eingelegt,“ so eine Sprecherin der Universität.

„Das Gericht wird entscheiden müssen,“ bestätigte der FMA-Sprecher – aber das kann noch dauern. Eine andere Lösung wäre die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Derzeit berät gerade die Pensionskassenreformkommission über Verbesserungen in der zweiten Säule und Garantien auf Pensionsauszahlungen sind ein Thema auf der Tagesordnung. Ein Reformplan soll bis zu Sommer erstellt werden.

Die Versicherungsunternehmen argumentieren jedoch, dass sie bereits eine garantierte Lösung für Betriebspensionen bieten: die „Betriebliche Kollektivversicherung“. „Wir wollen eine individuelle Umstiegsmöglichkeit von Pensionskassen in die Kollektivversicherung,“ stellte Wolfram Littich, Vorstandsvorsitzender der Allianz Gruppe in Österreich, fest.  Derzeit können nur ganze Firmen den Zusatzpensionsanbieter wechseln.

Littich betonte, dass sowohl die Pensionskasse als auch die versicherungsförmige Betriebspension ihre Daseinsberechtigung habe, aber dass Mitglieder selbst entscheiden sollten, wann und ob sie eine garantierte Pension wollen. Der Allianz-Chef könnte sich einen solchen Übertritt zum Beispiel für Leute vorstellen, die sich dem Pensionsalter nähern.