„Pensionseinrichtungen haben sonst keine Chance, die Möglichkeiten, die ihnen der Markt bietet, richtig einzuschätzen und tatsächlich die beste Lösung für sich zu finden“, so Dr. Torsten Köpke, Head of Investment Consulting bei Aon Hewitt in Deutschland.
„Gleichzeitig entgehen Fiduciary Managern potenzielle Kunden, die im Gebührendschungel aufgeben und sich gegen eine externe Dienstleistung entscheiden. Mehr Transparenz wäre daher eine Win-win-Situation für beide Seiten.“
Aon Hewitt versucht dabei mit dem kürzlich veröffentlichten <link http: www.aon.com unitedkingdom attachments aon_hewitt dcs aon-hewitt-understanding-fiduciary-management-fees-jan14.pdf>Whitepaper „Understanding the fees charged within fiduciary management“ einen ersten Schritt zu gehen.
Der Leitfaden soll darlegen, wie Gebühren bei Fiduciary Managern berechnet werden, welcher Struktur sie unterliegen und wie Pensionseinrichtungen Angebote von Fiduciary Managern richtig einordnen und vergleichen können.
Die Entscheidung, ob sich die Beauftragung eines Fiduciary Managers für Pensionseinrichtungen lohnt, ist für die Verantwortlichen in der Regel äußerst komplex. Dass sich die Lösungsansätze und Kosten auf Seiten der Anbieter oft grundlegend unterscheiden, erschwert den Prozess zusätzlich. Mit dem neuen Whitepaper will Aon Hewitt Aufklärungsarbeit leisten und Licht in den Gebührendschungel bringen. Aber auch der grundsätzlichen Frage, ob sich die Inanspruchnahme von Fiduciary Management überhaupt lohnt, gehen die Experten nach.
Denn teilweise kann das teurer sein, als die Pensionspläne intern zu betreuen. „Das hängt vor allem davon ab, wo die Pensionseinrichtung steht und was sie erreichen will“, erläutert Köpke. „Aber selbst wenn höhere Kosten anfallen würden, sollten diese gegen den zusätzlichen Nutzen durch Fiduciary Management – wie zum Beispiel ein effektiveres Risikomanagement – abgewogen werden.“
Im Whitepaper werden dabei insbesondere die vier grundlegenden Kategorien, denen die Gebühren für Fiduciary Management zugeordnet werden können.
Das sind zum einen die Provider-Gebühren, die für die Bereitstellung des Services anfallen. Dazu kommen grundlegende Asset Manager-Gebühren, die entweder durch die Beauftragung externer Asset Manager oder internes Asset Management entstehen – inklusive der Ersparnis gegenüber Aufträgen an Dritte.
Gegebenenfalls werden dann noch Gebühren für die Investment-Beratung erhoben, der dritten Kategorie, die Aon Hewitt identifiziert hat. Alle weiteren, wie beispielsweise Verwaltungskosten, Gebühren für rechtliche Prüfungen, Depotbanken oder Übergangsmanagement, subsummiert das Unternehmen unter „Sonstige“. „Pensionseinrichtungen sollten unbedingt verstehen, welche Gebühren auf sie zukommen, bevor sie einen Fiduciary Manager beauftragen“, so Köpke. „Das gilt nicht nur für den Gesamtbetrag, sondern auch für seine einzelnen Komponenten und wie genau diese berechnet werden – also auch, ob es sich um gebündelte oder einzeln fakturierte Gebühren handelt.“
Fiduciary Manager, die hier von Anfang an auf Transparenz setzen, können laut Köpke nur gewinnen: „Das schafft nicht nur die Möglichkeit, sich mit Kernkompetenzen vom Wettbewerb abzuheben, sondern sorgt auch für einen Vertrauensbonus bei aktuellen und zukünftigen Kunden.“
Fiduciary Management: Aon Hewitt fordert mehr Transparenz bei Gebühren
