Am 27. September 2026 wird die europäische Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ – kurz EmpCo – in Deutschland anwendbar. Die Richtlinie 2024/825 verschärft die Regeln für irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und ergänzt das europäische Verbraucherrecht um konkrete Verbote und Nachweisanforderungen. Die deutsche Umsetzung erfolgt über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Auf den ersten Blick ist EmpCo vor allem ein Thema für Konsumgüterhersteller, Handel und Marketing. Für die Finanzwirtschaft lohnt sich jedoch ein zweiter Blick.
Denn die eigentliche Bedeutung der Richtlinie liegt nicht allein darin, welche Begriffe künftig in Werbung und Kommunikation verwendet werden dürfen. Sie verändert einen grundlegenden Mechanismus nachhaltiger Märkte: Die Distanz zwischen behaupteter Nachhaltigkeitsleistung und tatsächlich nachweisbarer Leistung wird kleiner.
Und genau darin liegt eine Chance für institutionelle Investoren, Asset Manager, Banken und Vermögensverwalter.
Von der Nachhaltigkeitsbotschaft zum Nachweis
Die europäische Richtlinie nimmt insbesondere allgemeine Umweltaussagen ins Visier. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder vergleichbare Aussagen sollen nicht mehr ohne eine entsprechende Grundlage verwendet werden können. Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen.
Besonders relevant ist die Behandlung von Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Wer beispielsweise eine zukünftige Klimaneutralität oder eine andere Verbesserung der Umweltleistung verspricht, muss dies mit klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen, messbaren und zeitgebundenen Zielen sowie einem realistischen Umsetzungsplan hinterlegen. Die Richtlinie sieht zudem eine unabhängige Überprüfung solcher Pläne vor.
Noch deutlicher wird die Stoßrichtung bei Kompensationsversprechen. Aussagen, ein Produkt sei aufgrund von Kompensationsmaßnahmen „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder habe einen reduzierten bzw. positiven Klimaeffekt, werden unter den Voraussetzungen der Richtlinie besonders streng behandelt.
Das ist zunächst eine Herausforderung für Unternehmen. Für Kapitalgeber kann es aber zu einem Informationsvorteil werden.
Was EmpCo mit Investmententscheidungen zu tun hat
Institutionelle Investoren investieren nicht in Nachhaltigkeitskommunikation. Sie investieren in Unternehmen, Geschäftsmodelle und Cashflows.
Trotzdem spielt Kommunikation eine zunehmende Rolle bei der Beurteilung von Unternehmen und Finanzprodukten.
Ein Unternehmen, das seine Transformation überzeugend darstellen kann, muss künftig stärker zeigen können, worauf diese Darstellung beruht.
Damit wird eine Frage wichtiger, die für professionelle Investoren ohnehin zentral sein sollte:
*Wie belastbar ist die Nachhaltigkeitsstory eines Unternehmens?
*Ist sie mit operativen Kennzahlen hinterlegt?
*Gibt es belastbare Transformationsziele?
*Sind Investitionsbudgets und Ressourcen vorhanden?
*Sind Fortschritte messbar?
*Werden Zielabweichungen transparent gemacht?
*Und lässt sich die Entwicklung unabhängig überprüfen?
EmpCo liefert darauf nicht unmittelbar die Antwort. Aber die Richtlinie erhöht den Druck, genau diese Fragen zu beantworten.
Für Investoren entsteht damit ein interessanter Nebeneffekt: Die Qualität der Nachhaltigkeitskommunikation kann stärker zu einem Indikator für die Qualität der zugrunde liegenden Unternehmenssteuerung werden.
Die Chance für Asset Manager
Für Asset Manager liegt eine der größten Chancen in der Professionalisierung der Produktkommunikation.
Der Markt hat in den vergangenen Jahren erlebt, wie riskant ESG- und Nachhaltigkeitsversprechen werden können, wenn Investmentstrategie, Portfoliopositionierung und externe Kommunikation nicht vollständig übereinstimmen.
Die Greenwashing-Debatte hat bereits zu einer erheblichen Verschärfung der Anforderungen geführt. IPE hat beispielsweise über Fälle berichtet, in denen Asset Manager ihre internen Sustainability-Governance-Strukturen nach Greenwashing-Verfahren deutlich ausgebaut haben. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass eine zu defensive Kommunikation in „Greenhushing“ mündet: Unternehmen wissen, was sie tun, sprechen aber aus Angst vor regulatorischen Konsequenzen kaum noch darüber.
EmpCo sollte deshalb nicht als Aufforderung verstanden werden, weniger über Nachhaltigkeit zu sprechen. Die bessere Antwort ist, besser darüber zu sprechen.
Das bedeutet:
*Nicht „grüner Fonds“, sondern eine nachvollziehbare Investmentlogik.
*Nicht „nachhaltiges Portfolio“, sondern definierte Kriterien und messbare Ergebnisse.
*Nicht „Impact“ als Etikett, sondern eine nachvollziehbare Wirkungshypothese und deren Messung.
*Nicht „Net Zero 2050“ als Marketingbotschaft, sondern ein belastbarer Transformationspfad.
Damit kann Regulierung zu einem Wettbewerbsvorteil werden. Denn wer bereits über belastbare Daten, klare Prozesse und eine konsistente Investmentphilosophie verfügt, kann seine Nachhaltigkeitsleistung glaubwürdiger kommunizieren als ein Wettbewerber, dessen Positionierung überwiegend auf Marketingbegriffen beruht.
Banken und Vermögensverwalter: Vertrauen wird zum Asset
Für Banken und Vermögensverwalter ist die Entwicklung besonders relevant. Hier trifft Nachhaltigkeitskommunikation auf eine Geschäftsbeziehung, die wesentlich auf Vertrauen basiert.
Kunden fragen nicht nur, welche Produkte angeboten werden. Sie wollen zunehmend verstehen, welche Eigenschaften ein Produkt tatsächlich besitzt und welche Wirkung eine Anlagestrategie entfalten kann.
Die regulatorische Entwicklung verschiebt deshalb den Wettbewerb: Von der Frage „Wer hat die überzeugendste Nachhaltigkeitsbotschaft?“ hin zu „Wer kann seine Nachhaltigkeitsleistung am überzeugendsten belegen?“ Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Für Vermögensverwalter eröffnet dies die Möglichkeit, Nachhaltigkeit stärker als Bestandteil der eigenen Investmentkompetenz zu positionieren – und nicht lediglich als zusätzliches Kommunikationsfeld.
Für institutionelle Investoren wird Due Diligence wichtiger
Auch wenn EmpCo primär dem Verbraucherschutz dient, sollte die institutionelle Anlegerseite die Entwicklung nicht als reine Compliance-Frage anderer Marktteilnehmer betrachten. Sie kann ein Anlass sein, die eigene Due Diligence weiterzuentwickeln.
Bei der Auswahl von Asset Managern könnte beispielsweise stärker geprüft werden:
• Wie werden Nachhaltigkeitsclaims intern freigegeben?
• Welche Evidenz liegt den Aussagen zu Produkten und Strategien zugrunde?
• Wie werden Nachhaltigkeitsdaten erhoben und überprüft?
• Wie werden Zielkonflikte zwischen Rendite, Risiko und Nachhaltigkeitszielen dokumentiert?
• Wie werden Transformationspfade der Portfoliounternehmen bewertet?
• Wie wird mit Zielverfehlungen umgegangen?
• Welche Governance steht hinter Nachhaltigkeitsversprechen?
Damit wird aus Compliance eine Qualitätsprüfung des Investmentprozesses.
Das ist für institutionelle Anleger besonders interessant, weil Nachhaltigkeitskommunikation damit nicht mehr isoliert betrachtet werden muss.
Sie kann Teil einer umfassenderen Beurteilung von Governance, Datenqualität, Risikomanagement und strategischer Konsistenz werden.
Die eigentliche Chance: mehr Vergleichbarkeit
Der nachhaltige Kapitalmarkt leidet seit Jahren unter einem grundlegenden Problem: Viele Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe. ESG Integration, nachhaltige Investments, Transition Finance, Impact Investing, Klimastrategien oder Net-Zero-Ansätze folgen unterschiedlichen Logiken. Für professionelle Investoren ist das weniger ein Kommunikationsproblem als ein Vergleichbarkeitsproblem. Je stärker Nachhaltigkeitsbehauptungen an überprüfbare Kriterien gebunden werden, desto eher kann sich der Markt von der reinen Begrifflichkeit lösen.
Das könnte langfristig zu einer interessanten Marktbereinigung führen:
Nicht die lauteste Nachhaltigkeitspositionierung gewinnt, sondern die nachvollziehbarste.
*Für Asset Owner kann dies die Auswahl von Managern erleichtern.
*Für Asset Manager kann es die Qualität ihrer Produkte und Prozesse sichtbar machen.
*Für Banken kann es die Glaubwürdigkeit ihrer Beratung stärken.
*Und für Vermögensverwalter kann es helfen, Nachhaltigkeit wieder stärker als Teil einer professionellen Investmentargumentation zu etablieren.
EmpCo ist deshalb mehr als Greenwashing-Regulierung
Die Debatte über EmpCo wird häufig unter dem Begriff Greenwashing geführt. Das ist verständlich – aber zu kurz gegriffen. Die entscheidende Frage lautet nicht: „Was darf ich künftig noch sagen?“ Sondern: „Was muss ich künftig tatsächlich leisten, damit ich es glaubwürdig sagen kann?“
Genau diese Verschiebung ist aus unserer Sicht der strategisch interessante Punkt. Nachhaltigkeitskommunikation wird damit stärker an Unternehmensrealität, Daten und Transformation gekoppelt. Für Kapitalmärkte ist das grundsätzlich positiv. Denn Kapital kann nur dann effizient in die Transformation gelenkt werden, wenn Investoren unterscheiden können zwischen Unternehmen, die tatsächlich transformieren, und Unternehmen, die vor allem überzeugend darüber kommunizieren.
EmpCo schafft diese Unterscheidung nicht allein. Aber sie kann dazu beitragen, die Anforderungen an die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitskommunikation deutlich zu erhöhen.
Von der Compliance zur Investmentchance
Für institutionelle Investoren und Finanzdienstleister sollte EmpCo deshalb nicht mit der Frage beginnen: „Welche Claims müssen wir aus unseren Marketingunterlagen entfernen?“
Die strategisch bessere Frage lautet: „Welche unserer Nachhaltigkeitsaussagen sind so belastbar, dass wir sie auch in einem professionellen Investmentprozess vertreten können?“
Wer diese Frage beantworten kann, verfügt möglicherweise über einen Wettbewerbsvorteil. Denn die nächste Phase nachhaltiger Finanzmärkte wird weniger durch immer neue Nachhaltigkeitsbegriffe geprägt sein. Sie wird geprägt sein durch:
*Daten statt Behauptungen.
*Nachweise statt Etiketten.
*Transformation statt Versprechen.
*Investmentqualität statt Nachhaltigkeitsmarketing.
Und genau darin liegt die Chance von EmpCo: Die Regulierung kann helfen, Nachhaltigkeit von einer Kommunikationskategorie wieder stärker zu einer Qualitätskategorie des Kapitalmarktes zu machen.
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*) Hans-Jürgen Dannheisig, Partner, ISG – Privatinstitut für Nachhaltigkeits- und Impact-Strategien GmbH
EmpCo: Vom Greenwashing-Risiko zur Chance für nachhaltige Kapitalmärkte
Hans-Jürgen Dannheisig
