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Deutsche Direktzusage wird international anerkannt

Unternehmen fordern Flexibilisierung des steuerlichen Rechnungszinses.

Internationale Ratingagenturen haben ihre Position gegenüber der deutschen Direktzusage geändert, konnte man bei der diesjährigen Handelsblatt-bAV-Tagung in Berlin hören.

Stefan Brenk, Global Pensions Expert bei ThyssenKrupp, berichtete: „Wenn man früher mit Ratingagenturen gesprochen hat, dann war eine deutsche Bilanz ein schwieriges Thema, aber jetzt bemühen sich einige, das zu hinterfragen.“

Er fügte hinzu: „Einige denken sogar darüber nach, ob nicht eine Pensionsrückstellung in Deutschland quasi einen eigenkapitalähnlichen Charakter hat.“

Laut jüngsten Statistiken haben noch immer über 80% der Unternehmen, die in den PSVaG einzahlen, eine Direktzusage und rund die Hälfte der Pensionsrückstellungen bestehen für diesen Durchführungsweg.

Willis Towers Watson und Mercer hielten in ihren DAX-Analysen für 2016 fest, dass der durchschnittliche Ausfinanzierungsgrad der Direktzusagen bei 63% liegt. Allerdings ist die Spanne weiterhin sehr groß zwischen 97% bei der Deutschen Bank und 4% beim Immobilienunternehmen Vonovia.

ThyssenKrupp ist zu rund 22% finanziert, aber den neuen Vorsorgeplan will das Unternehmen über ein CTA voll ausfinanzieren. Im vergangenen Jahr hat ThyssenKrupp für Besserverdienende einen Matching Contribution-Plan eingerichtet, der allerdings keine Rentenzahlungen sondern Kapitalbezug erlaubt.

Martin Schloemer, Leiter Accounting Principles & Policies bei der Bayer AG, sagte bei der Konferenz: „Auch die enorme Volatilität des Zinssatzes unter IFRS kann einen Effekt haben, wenn die starke Bewegung des Eigenkapitals im Rating reflektiert wird. Da sollten Unternehmen gegebenenfalls auf Ratingagenturen zugehen.“

Ein Problem auf nationaler Ebene, mit dem deutsche Unternehmen weiter zu kämpfen haben, ist der Unterschied zwischen dem Rechnungszins nach HGB von derzeit knapp 4% und jenem für die Steuerbilanz, der weiterhin bei 6% liegt.

„So kann es sein, dass ein Unternehmen wegen des Aufwandes aus der Entwicklung der Pensionsverpflichtungen einen handelsrechtlichen Verlust ausweist, in der Steuerbilanz wegen der beschränkten Anerkennung dieses Aufwandes dagegen einen Gewinn zeigen muss,“ kommentierte jüngst Mercer.

Und das Beratungsunternehmen erwartet, dass der HGB-Zins bis 2018 auf knapp über 3% fällt.

Bei der Handelsblatt-Konferenz, präsentierte Tobias Hentze, Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft, Berechnungen, die zeigen, dass die nötigen Pensionsrückstellungen um 14% bis 18% fallen, wenn der HGB-Zins um einen Prozentpunkt angehoben wird.

„Und weil der derzeitige Unterschied zwischen HGB-Zins und steuerlichem Zins etwa 200 Basispunkte beträgt, beläuft sich das Ausmaß des Liquiditätsentzugs für die Unternehmen auf 24 bis 30 Mrd. Euro“, erläuterte Hentze.

Georg Geberth, Director Global Tax Policy bei der Siemens AG, hielt fest: „Es braucht eine ‚kontrollierte Flexibilisierung’ des Rechnungszinses.“ Er möchte, dass der HGB-Zins an den steuerlichen gekoppelt wird, aber mit „einem fiskalischen Sicherheitsabstand“ von 1,5 Prozentpunkten. Damit würde „den Befürchtungen des Fiskus Rechnung getragen, dass Zins immer weiter runter geht.“

In einer Live-Umfrage unter den rund 300 Delegierten, stimmte die Mehrheit für die Einführung eines flexiblen statt eines fixen Zinses für die Steuerbilanz.

Trotz aller technischer Schwierigkeiten und den Problemen bei der internationalen Anerkennung waren sich die Teilnehmer bei der Konferenz einig, dass es die deutsche Direktzusage weiterhin geben wird.

Heribert Karch, Obmann des Altersvorsorge-Verbandes aba, sagte: „Die Direktzusage wurde in den Reformgesprächen konsequent ausgeklammert.“

Einige Firmen hätten die neue reine Beitragszusage gerne als Option auch für diesen Durchführungsweg – diese Idee wurde aber von der Regierung verworfen.