Der überarbeitete Vorschlag der Bundesregierung zur Schaffung neuer Tarifpläne würde Arbeitgebern reine Beitragszusagen erlauben. Allerdings müssten die gemeinsamen Einrichtungen „dem Versorgungsberechtigten mindestens eine Leistung garantieren, die einer Beitragszusage mit Mindestleistung entspricht“. Diese sollen durch eine Mitgliedschaft beim PSVaG garantiert werden.
<link http: www.institutional-investment.de content am-reports artikel external-link-new-window external link in new>Soweit der neue Vorschlag der Bundesregierung zur Schaffung von „gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien“, welcher eine Überarbeitung des Papiers vom Herbst 2014 darstellt, das in der Industrie Kritik hervorgerufen hatte.
Laut dem jüngsten Vorschlag sollen die neuen Tarifpläne entweder als Pensionskasse oder Pensionsfonds aufgelegt werden, wobei eine solche Pensionskasse weniger PSV-Beiträge entrichten müsste als ein tarifvertraglicher Pensionsfonds.
Die Bundesregierung hielt dazu fest, dass „mit der Neuregelung der weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden soll”. Besonders für kleine Arbeitgeber, die bislang die zusätzlichen Verpflichtungen scheuten, solle die Einrichtung einer bAV attraktiver werden.
Außerdem sollen sich laut dem neuen Vorschlag die neuen Einrichtungen „auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte öffnen” können und Arbeitgeber sollen auch Arbeitnehmer einbeziehen können, die nicht tarifvertraglich abgesichert sind.
Des Weiteren zeigte sich die Bundesregierung überzeugt, dass durch „branchenweit organisierte gemeinsame Einrichtungen das Problem der mangelnden Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften weitgehend gelöst werden” kann.