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BAI sieht Handlungsbedarf bei MoRaKG-Entwurf

Vorliegende Fassung des Regierungsentwurfs wird als völlig unzureichend abgelehnt.

Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) sieht in dem, vergangene Woche veröffentlichten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) einen völlig unzureichenden Schritt für eine dringend verbesserungswürdige Beteiligungskultur in Deutschland.

Dr. Dirk Söhnholz, Vorstandsmitglied des BAI, erläutert dazu: „Private Equity ist volkswirtschaftlich sehr wichtig. Das zeigen viele deutsche und internationale Untersuchungen. Es ist überaus zweifelhaft, ob dieser Gesetzentwurf irgend einen Beitrag dazu leisten kann, dass mehr Private Equity Kapital in deutsche Unternehmen oder von deutschen Kapitalanlegern investiert wird. Die sehr restriktiven Bedingungen dieses Gesetzes werden dazu führen, dass sich kaum zusätzliches Kapital für Private Equity Nachfrager finden wird. Das war schon beim ursprünglichen Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz (UBBG) so.

Nach dem Regierungsentwurf dürfen Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften nur in Unternehmen investieren, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs nicht älter als 10 Jahre sind und deren Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt nicht größer als 20 Mio. Euro ist.

Nach Meinung des BAI werden damit das wesentlich wichtigere Buyout-Segment sowie auch die Interessen von Investoren in diesem Marktsegment völlig ausgeklammert. „Mit dieser versäumten Reformchance wird Private Equity in Deutschland um Jahre zurück geworfen. Es ist zu erwarten, dass Private Equity zusätzliche Arbeitsplätze in anderen europäischen Ländern finanzieren wird. Private Equity Kapital ist in Deutschland offenbar nicht sehr erwünscht, was ja auch schon die überaus schädliche Anti-Heuschrecken-Kampagne gezeigt hat.“, so Söhnholz abschließend.