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ASIP kritisiert Referendum zum Umwandlungssatz

Der Schweizer Pensionskassenverband ASIP warnt, dass eine Abkehr von den Plänen, den Umwandlungssatz zu senken, systemgefährdend sei.

Das Beibehalten des Umwandlungssatzes auf dem derzeitigen Niveau von knapp über 7%, anstatt ihn bis 2015 auf 6,4% abzusenken, würde das Pensionskassensystem durch zu hohe Rentenzahlungen aushöhlen und das Solidaritätsprinzip verletzen, weil mehr Risiko auf die jüngere Generation abgewälzt würde, so der ASIP in einer Presseaussendung.

Gewerkschaften und einige Parteien in der Schweiz unterstützen derzeit ein Referendum, das sich gegen die Senkung stellt, mit der Begründung sie käme einem „Rentenklau“ gleich. „Die erhöhte Lebenserwartung und die Entwicklungen der Finanzmärkte machen eine Senkung des Umwandlungssatzes unausweichlich,“ so der Verband weiter.

„Der ASIP kritisierte außerdem Forderungen der Gewerkschaften alle Sanierungsmaßnahmen für Pensionskassen vorläufig auszusetzen, bis die Finanzkrise überwunden sei. „Vielmehr gilt es nun, jeden Fall einzeln zu beurteilen“, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP. „Die Führungsorgane müssen eine Lagebeurteilung vornehmen und allenfalls Sanierungsmassnahmen in Betracht ziehen und deren Dauer bestimmen.“

Wichtig sei, dass die Aufsichtsbehörden Augenmass wahren sollten und die Pensionskassen nicht vorschnell zu Sanierungsmassnahmen zwingen. Er stellte außerdem fest, dass zusätzliche Vorschriften bezüglich der Veranlagungsstrategie von Pensionskassen „zu weit“ gingen.

Die größte Gewerkschaft Unia hatte ein Verbot von Investitionen in Hedgefonds und strukturierten Produkten gefordert und die Regierung dazu aufgefordert, Pensionskassen „Bad Assets“ abzukaufen, ähnlich wie es bei manchen Banken geschehen ist. „Wer jetzt für die bereits heute stark regulierte Berufliche Vorsorge nach zusätzlicher Regulierung ruft, verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Entscheidend ist der richtige Umgang mit den erwähnten Anlageinstrumenten. Die per 1.1.2009 in Kraft getretenen neuen Anlagebestimmungen nehmen diesen Aspekt auf (Führungsverantwortung; Wahrung der Sorgfaltspflicht; Diversifikation),“ so Konrad.