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aba: Mitarbeiterbeteiligung schadet Zusatzpensionen

Pläne der Regierung wonach die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen steuerlich begünstigt werden soll, könnten den Zusatzpensionen schaden. Davon sind sowohl die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersvorsorge (aba) als auch Arbeitgeberverbände und die FDP überzeugt.

Der Koalitionsausschuss einigte sich vor kurzem darauf, die Beteiligung von Mitarbeitern sowohl in börsenotierten, aber auch in anderen Unternehmen zu forcieren, um die Eigenkapitalquote und die Liquidität deutscher Firmen zu verbessern. Arbeitgeber und Vertreter der Pensionsindustrie sehen den Vorschlag jedoch kritischer.

„Arbeitgeber und Mitarbeiter können jeden Euro nur einmal ausgeben und der fließt dann dort hin, wo der größte Nettoeffekt zu erzielen ist,” merkte Boy-Jürgen Andresen, Vorstandsvorsitzender der aba bei der Tagung der Arbeitsgruppe diese Woche an.Das Problem sei, dass die Mitarbeiterbeteiligung auch in der Auszahlungsphase von Sozialabgaben befreit sei, während das bei einer Betriebspension nicht der Fall ist.

Die aba schätzt, dass eine Mitarbeiterbeteiligung dadurch um rund ein Drittel lukrativer für den durchschnittlichen Angestellten wird, als selbst zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Pensionslösung beizutragen. „Bisher war die Maxime der Regierung die betriebliche Altersvorsorge zu stärken,” so aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann. „Der neue Vorschlag erfüllt aber keines der Kriterien einer Zusatzvorsorge wie etwa die Abfederung biometrischer Risiken oder die Portabilität.”

„Was die Politik in der Entgeltumwandlung aufgebaut hat, reißt sie mit der Mitarbeiterbeteiligung tendenziell wieder ein,” formuliert Andresen etwas drastischer. Arbeitgeberverbände sehen ein ähnliches Risiko, dass die betriebliche Altersvorsorge an Attraktivität als Motivations- und Bindungsinstrument verlieren könnte.

„Jeder zusätzliche Euro, der in diese Form der Vermögensbildung investiert würde, ist für das vorrangige Ziel der Altersvorsorge verloren,” so die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) in einer Presseaussendung. Laut den Plänen der Regierung soll ab 2009 der Steuerfreibetrag für direkte Beteiligungen an der Firma, in der der Beschäftigte tätig ist, von 135 Euro auf 360 Euro angehoben werden. Ein früherer Vorschlag die Mitarbeiterbeteiligung als mögliche Entgeltumwandlung einzuführen, wurde bereits zurückgenommen.

„Damit glauben Regierungsvertreter das Problem des negativen Effekts auf die Zusatzversorgung abgefedert zu haben,” berichtete Stiefermann von Aussagen bei der aba-Tagung. „Jedoch wurde versprochen, alles zu tun, damit die betriebliche Altersvorsorge nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.” Andresen wandte sich in seinem „Bericht zur Lage” direkt an die Sozialversicherungsträger: „Ich fordere daher die Sozialpolitiker und Sozialversicherungsträger, die mit dem Blick auf die Sozialkassen 2004 sozialabgabenbedingte Betriebsrentenkürzungen von 7 bis 8% für zwingend erforderlich hielten und 2007 mit aller Kraft versucht haben die Beitragspflicht für die Entgeltumwandlung 2009 einzuführen, sich mit der gleichen Energie gegen die Pläne zur Mitarbeiterbeteiligung zu wenden. Wenn sie dies nicht tun verlieren sie an Glaubwürdigkeit!”