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aba begrüßt Vorschlag des Ministeriums zur Pensionsfonds-Flexibilisierung

Die Arbeitsgemeinschaft hält fest, dass sich Arbeitnehmer an „schwankende Renten“ gewöhnen müssen.

<link content investor-news artikel>Im August hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Marktteilnehmer um Stellungnahmen zu einem Vorschlag der stärkeren Flexibilisierung der Pensionsfonds-Regulierung gebeten.

In ihrer Antwort hat die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) die Vorschläge begrüßt, vor allem weil „die Beitragszusage mit Mindestleistung insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Neufassung der EbAV II-Richtlinie als deutsche Alternative zu den international vorherrschenden DC-Plänen gesehen wird“.

Einer der Hauptvorteile den sowohl aba, als auch das Ministerium darin sehen, ist, Pensionsfonds zu erlauben, die Auszahlungsphase nicht-versicherungsförmig zu gestalten: Mit der Neuregelung sei die Möglichkeit einer weniger restriktiven und flexibleren Kapitalanlage verbunden die insbesondere auch dem historisch niedrigen Zinsumfeld gerecht werde, so die Aussage der aba.

Wenn der Vorschlag angenommen wird, müssten Pensionsfonds nicht länger die Anlagestrategien zwischen Aktiven und Rentnern trennen. „Das schafft Chancen auf höhere Renditen bzw. Erträge“, zeigte sich die aba überzeugt.

Aber die Arbeitsgemeinschaft hat auch ein paar Bedenken. Unter anderem, dass die „Arbeitnehmer damit umgehen müssen, dass ihre Altersbezüge weniger planbar sind als bisher (schwankende Rentenbezüge bis zur Untergrenze der „Mindestrente“)”.

Außerdem hielt die aba fest, dass sich die Verpflichtungen der Arbeitgeber in bestimmten Fällen unter den neuen Regularien erhöhen könnten.

Aber insgesamt glaubt die aba, dass die Neuregelung „dazu beitragen kann, dass die Akzeptanz und Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge weiter erhöht wird”.

Zum zweiten Vorschlag des BMAS, der es Arbeitnehmern erlaubt, sich im Insolvenzfall individuell gegen eine Übertragung ihrer Rückdeckungsversicherung auf den PSV zu entscheiden, hat die aba vor allem wegen der Besteuerung bedenken.

Im Prinzip, sei dieses individuelle Wahlmöglichkeit jedoch zu begrüßen, weil sie „nicht nur für den berechtigten Arbeitnehmer vorteilhaft ist, sondern auch die gesetzliche Insolvenzsicherung und die dahinterstehenden Beitragszahler entlastet”.