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VKA setzt Ausschreibungspflicht durch

Die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) beschlossen, größere Verträge über Zusatzversorgungspläne ausschreibungspflichtig zu machen.

Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof deutsche Kommunen dazu verpflichtet, Dienstleistungen für die Zusatzversorgung öffentlich auszuschreiben anstatt wie bisher, automatisch Zusatzversorgungswerke damit zu beauftragen.

Nun hat die VKA eine Arbeitgeberrichtlinie erlassen, die für ihre Mitglieder verpflichtend ist. Das heißt, dass größere Verträge über Zusatzversorgungsdienstleistungen ausgeschrieben werden müssen.

Die Europäische Kommission hat sich zu der Lösung noch nicht geäußert.

Die Richtlinie wurde ohne Zustimmung der Gewerkschaft erlassen, die durch kommerzielle Anbieter von Zusatzversorgungsleistungen höhere Kosten und niedrigere Rentenzahlungen befürchten.