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Erster Präsident der Schweizer Oberaufsichtskommission eingesetzt

Die Schweizer Regierung hat die formell die Oberaufsichtskommission für die betriebliche Altersvorsorge eingerichtet und Pierre Triponez als erste Präsidenten eingesetzt.

Triponez ist derzeit Abgeordneter im Nationalrat für die Liberale Partei und Mitglied der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit.

Er wird das Parlament am Ende dieser Legislaturperiode vor dem Sommer verlassen, bevor er am 1. August das Amt des ersten Präsidenten der Oberaufsichtskommission antreten wird.

Die anderen Mitglieder der Kommission werden im Herbst gewählt werden, aber Triponez wurde vorab bestellt, um dem Schweizer Sozialministerium (BSV) zu helfen, die Oberaufsichtskommission einzurichten, die ab dem Januar 2012 operativ werden soll.

Gleichzeitig hat die Schweizer Regierung auch einige andere Verfügungen in Bezug auf die Strukturreform der zweiten Säule erlassen.

Wie zu erwarten war, wurden sowohl Parallel, als auch Front und After Running verboten. Zudem gibt es strengere Vorschriften zur Pensionskassen-Governance und  zum Controlling.

Allerdings gab es auch einige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf, der von vielen Mitgliedern der Pensionskassenindustrie heftig kritisiert worden war.

Pensionskassen haben nun bis Ende 2012, um die neuen Verordnungen umzusetzen, anstatt wie bisher vorgesehen bis Dezember 2011.

Die Regierung hat sich außerdem dazu entschlossen, keine einheitlichen internen Kontrollsysteme vorzuschreiben, sondern diese an die Größe und Komplexität der Pensionskassen anzupassen.

Vom Pensionskassenverband ASIP besonders kritisiert worden war die Forderung, dass Geschäftsführer und Veranlagungschefs von Pensionskassen ihre persönlichen Einkommensverhältnisse gegenüber dem Buchprüfer offenzulegen.

Das wurde nun geändert und nun müssen diese Details dem obersten Gremium der Pensionskasse vorgelegt werden.

In einer Pressemitteilung stellte ASIP fest, dass es die Änderungen begrüße, fügte aber hinzu, dass es noch immer einige Verordnungen gebe, für die die „gesetzliche Grundlage fehle“, wie etwa die Erhöhung der Pensionen, wenn die Reserven noch nicht wieder völlig aufgefüllt sind.

„In der Praxis muss sich zudem zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen effektiv mehr als nur Beruhigungspillen sind“, so die ASIP.