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Solvency-II-Überarbeitung: Neue Risikokapitalvorschriften „ohne London“

Im Dezember vergangenen Jahres wurde die Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie zum Abschluss gebracht. Jetzt geht es an die Umsetzung – vor allem wird sich die Risikokapitalunterlegung ändern, bestätigt ein Branchenkenner gegenüber IPE D.A.CH.

Jochen Schenk

Die nationalen Verbände haben mit der Überarbeitung, der 2009 erstmals zur Anwendung gebrachten Solvency-II-Richtlinie, quasi eine Hausaufgabe mitbekommen. Dazu Jochen Schenk, Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG und Vizepräsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA): „In der geänderten Solvency-II-Richtlinie findet sich die Aufforderung, die Delegiertenverordnung insoweit zu prüfen, als dort nicht mehr zeitgemäße Daten für die Berechnung von Risikokapitalunterlegungen verwendet wurden.“

Dabei wird vor allem auf London Bezug genommen. Dieser Immobilienmarkt war immer schon volatiler als andere und hatte eine Sonderstellung, weshalb in der Richtlinie höhere Kapitalpuffer eingefordert wurden – teilweise gegen Kritik aus der Branche. Mittlerweile ist London aber nicht mehr Teil der EU.

Schenk weiter: „Insoweit stützt der ZIA die Überlegungen aufgrund mittlerweile verbesserter Datengrundlage die Risikokapitalunterlegung neu zu adjustieren. Damit dürfte Kapital für weitere Investitionen in Immobilien und Erneuerbare Energien, also zur Dekarbonisierung der Wirtschaft freigesetzt werden.“

Geld für ELTIFs oder ähnliches
Das freiwerdende Kapital könnte auch den ELTIFs zu Gute kommen, die in Deutschland bislang nur wenig genutzt worden waren. Im Gespräch mit IPE D.A.CH hatte Markus Wollenhaupt, Partner Investmentfonds bei Linklaters in Frankfurt, im Februar jedoch betont, dass das Vehikel mit klärenden Worten der BaFin, sowie neuer Investitionsmöglichkeiten nun neue Erfolgschancen habe (Link zum Gespräch).

Das sieht auch Schenk: „Ferner stützt der ZIA die Einordnung von ELTIFs als LTE mit geringerer Kapitalunterlegung, insbesondere auch bei längerer Illiquidität, da es sich um Langfristinvestments handelt. Auch hier dürften insbesondere die Energiewendeinvestitionen profitieren und der ELTIF II Schwung bekommen.“

Neu nach der Solvency-II-Überarbeitung ist die Pflicht Umweltrisiken ins Risikomanagement einzubeziehen. Dazu Schenk: „Wir als Real I.S. haben ein umfassendes System für die Umweltrisikobewertung von Immobilieninvestitionen bei Eingang aber auch laufend etabliert. Im Besonderen kommt es dabei auf die Ausgestaltung der Handhabung der Vulnerabilität an. Das heißt, jede Immobilieninvestition ist auf ihre Mitigation der Gefährdung eingehend zu prüfen und damit werden die Umweltrisiken kalkulierbar und damit oftmals tragbar."